Noch hundert Jahre, nachdem Silvio Gesell sein Konzept für eine Geldreform vorlegte, existiert keine praktikabler Vorschlag, wie man seine Idee für ein „rostendes Zahlungsmittel“ technisch in die Praxis umsetzen sollte. Thomas Seltmann hat die bisherigen Ideen unter die Lupe genommen und stellt einen Vorschlag zur Diskussion, den er anhand spezifischer Kriterien entworfen hat.
Die Europäische Zentralbank (EZB), Emittent des gesetzlichen Zahlungsmittels im Euroraum könnte das Konzept unmittelbar in die Praxis umsetzen, weil es sich nahtlos in bestehende Zahlungsabläufe integriert. Dieser Beitrag diskutiert nicht das Für und Wider der Liquiditätsgebühr, also der Umlaufsicherung von Geld durch eine konstruktive Veränderung des Zahlungsmittels. Auch die Frage, ob es ausreicht, das Bargeld mit einer Umlaufsicherung zu versehen, oder ob und wie auch Giralgeldbestände (Buchgeld) mit einer Umlaufsicherung zu versehen sind, wird hier nicht betrachtet. Es gibt keinen Grund daran zu zweifeln, dass sich zu verändernde Regeln innerhalb der EDV-Systeme der Banken technisch umsetzen lassen.
Ganz anders ist das beim Bargeld, für das sich bisher kaum praktikable Vorschläge finden. Dieser Aufsatz beschränkt sich deshalb auf die technische Implementierung einer Liquiditätsgebühr im Zahlungsverkehr mit Banknoten, umgangssprachlich auch Geldscheine. Die Frage, ob das Horten der heute in Umlauf befindlichen Münzen (2-Euro, 1-Euro und kleinere Stückelungen) den Wirtschaftskreislauf in nennenswertem Umfang beeinträchtigen könnte, wurde bislang nicht aufgegriffen.
Gegen die Hortung von Münzen spricht der hohe Aufwand, um nennenswerte Summen zu speichern und der mangelnde Anreiz aufgrund des geringen notwendigen Gebührensatzes der Liquiditätsgebühr. Schon diese Gründe deuten darauf hin, dass Münzen hierbei von untergeordneter Bedeutung sein dürften und die Machbarkeit einer Umlaufsicherung von Bargeld nicht grundsätzlich in Frage stellen. Doch soll dieser Text auch die Diskussion darüber anregen.
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