Alle vier Begriffe „Negativzins“, Umlaufgebühr, Geldhaltekosten oder Demurrage bezeichnen dasselbe Konzept, nämlich dass das Halten von Geld mit Kosten belegt wird. Der Begriff des Negativzinses ist populär, aber ungenau: Denn eigentlich werden Zinsen ja fällig, wenn man Geld verleiht. So lange Einlagen bei der EZB oder der Schweizer Nationalbank Geld kosten, ist der Begriff auch passend: Da leiht eine Geschäftsbank der Zentralbank Geld. Bei einer Gebühr auf Bargeld passt er nicht mehr so recht, weil Bargeld zu halten ja nicht dasselbe ist, wie Bargeld zu verleihen. Dort passt der Begriff von einer Gebühr, die das Geld zum umlaufen bringen soll, etwas besser. „Demurrage“ gibt es auch in der Schifffahrt: Demurrage ist die Liegegebühr, die ein Reeder so lange zahlen muss, wie sein Schiff im Hafen liegt und anderen Schiffen Platz wegnimmt. Dieses Prinzip sollen die Geldhaltekosten auf das Geld übertragen: Der Taler soll in der Wirtschaft zwischen den Wirtschaftsakteuren umlaufen und es soll teuer sein, ihn dem Geldkreislauf zu entziehen.