Bei Kryptowährungen und Blockchain handelt es sich um Innovationen im Bereich von digitalem Geld. Deswegen lohnt es sich zur Einordnung zuerst einen Überblick über verschiedene Formen digitalen Geldes zu verschaffen.

Digitales Geld

Neben dem Bargeld, welches physisch in Form von Münzen und Scheinen existiert, gibt es auch digitales Geld, welches nur in digitaler Form als auf Computern gespeicherte Daten vorliegt. Letzteres wird auch elektronisches Geld oder E-Geld genannt1. Nur das Bargeld gilt als gesetzliches Zahlungsmittel, auch wenn sich Giralgeld (Sichteinlagen) im Alltag ganz überwiegend als Zahlungsmittel etabliert haben. Bei digitalem Geld werden unter anderem folgende Arten differenziert:

  1. Giralgeld (von Privatbanken geschöpftes digitales Geld, was auf Girokonten verwaltet wird)
  2. Kreditkarten-Kontostände (Visa, Mastercard, American Express)
  3. Elektronische Geldbörse (z.B. Geldkarte)
  4. Kontostände bei Zahlungsdienstleistern (Paypal, etc.)
  5. Bonuspunkte (Payback, Air-Meilen, etc.)
  6. Zweckgebundene online Guthaben (z.B. in Onlineshops wie Google Play Store oder dem Apple App Store sowie in Computerspielen wie Second Life, WoW, Fifa, etc.)
  7. Digitales Zentralbankgeld (aktuell noch in der Entwicklung)
  8. Kryptogeld

Rechtliche Begriffsdefinitionen

Die Begriffe für verschiedene Geldformen unterscheiden sich nicht nur zwischen den Gesetzestexten unterschiedlicher Rechtsräume, sie sind teilweise auch innerhalb diese gar nicht oder widersprüchlich definiert. Das gilt auch in den verschiedenen Ländern der Euro-Zone. Dies erschwert einen präzisen Umgang mit den Begriffen.

In der EU hat die 2018 erlassene fünfte Geldwäscherichtlinie eine rechtliche Definition von “Virtual Currencies” (VC), dt. “Virtuellen Währungen”, beinhaltet. Mit dieser liegt erstmals eine rechtliche Kategorie von Geld vor, die Kryptogeld mit abdeckt2. Zwei wichtige Unterscheidungskriterien, sind einerseits, ob es einen Emittenten gibt und andererseits ob eine konventionelle Währung wie der EURO digitalisiert wird, oder eine unabhängige, neue Währung geschaffen wird. Zuvor hatte die EU den Begriff des “E-Geldes” eingeführt um die in den 90er Jahren entwickelten Geldkarten als Geldform abdecken zu können. Später wurden Kontostände bei Zahlungsdienstleistern (4ter Punkt), entgegen der ursprünglichen Intention des Begriffes ebenfalls als “E-Geld” klassifiziert. “E-Geld” hat aber als Voraussetzungen einerseits einen Emittenten und andererseits eine Anbindung an die gesetzliche Währung (im Euroraum den EURO). Bei Kryptogeld, wie dem Bitcoin, ist allerdings beides nicht gegeben. Aber auch die oben als 5ten Punkt erwähnten Bonuspunkt-Systeme, die oft Händler übergreifend auf digitalen Konten geführt werden, erfüllen die Voraussetzungen von Virtual Currencies.

Hingegen wird im amerikanischen Raum unter Virtual Currencies nur Kryptogeld verstanden.

Kryptogeld

Als eine Untergruppe von digitalem Geld fassen wir Kryptogeld auf. Instanziierungen von Kryptogeld wie Bitcoin werden üblicherweise Kryptowährungen genannt. Der Begriff Kryptowährung bezieht sich auf eine Währung, die sich dadurch auszeichnet, dass die Daten (z.B. Kontostände) nicht zentral bei einem Dienstleister gespeichert und verwaltet werden, sondern dezentral. Dies kann man sich so vorstellen, dass alle Kontobewegungen aller Nutzer nicht mehr geheim auf einzelnen Servern einer Bank gespeichert, sondern weltweit veröffentlicht und auf unzähligen Computern unterschiedlicher Interessensgruppen gespeichert werden. Dieses Prinzip wird auch Public Ledger (öffentliches Kontobuch) genannt.

Ein wesentliches Argument für diese Dezentralität ist, dass auf diese Weise Geld-Nutzer eine gewisse Unabhängigkeit, insbesondere von Banken, erhalten. Bei Zahlungen, die mit Giralgeld, via Kreditkarte oder durch einen Zahlungsdienstleister getätigt werden, hat die entsprechende Bank oder der Dienstleister als zentrale Institution die Kontrolle. Sie kann die Überweisungen nicht nur einsehen sondern sich sogar weigern diese auszuführen. Die Kontrolle, die Banken und Staaten nicht nur über das Zahlungssystem sondern auch über die Schöpfung von Geld haben, sehen viele Anhänger von Kryptogeld als ein Problem an. Bei einer dezentralen Buchführung ist keine Autorität (wie eine Bank) in der Position Überweisungen von Nutzern zu verhindern. Sogar die Geldschöpfung geschieht nicht durch Banken oder ähnliches, sondern verläuft nach von Beginn an festgelegten Protokollen. Um ohne Vertrauen in solche zentralen Institutionen dennoch vertrauenswürdiges Geld zu konstruieren spielt Kryptografie (also digitale Verschlüsselung) eine wesentliche und namensgebende Rolle.

Da die Überweisungen öffentlich sind erfolgt eine Pseudonymisierung um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. So wird verschleiert, welche natürliche Person zu welcher digitalen Identität und Transaktion gehört. Damit hängt auch der Ruf von Kryptowährungen zusammen, kriminelle Geschäfte zu fördern3. Manche Kryptowährungen nutzen weitere Verschlüsselungstechnologien, um die Privatsphäre der Nutzer noch weiter zu schützen. Darunter gibt es sogar Kryptowährungen wie „ZCash“, welche durch komplexe Verschlüsselung eine wirkliche Anonymisierung versprechen.

Bitcoin

Das bekannteste Beispiel für Kryptogeld ist der „Bitcoin“. Dies war die erste Währung, welche ein internationales online Bezahlsystem etabliert hat, das keine Banken als Zwischenhändler und Garanten braucht. Bitcoin und viele andere Kryptowährungen nutzten eine sogenannte Blockchain (deutsch: Block-Kette). Dabei handelt es sich um eine Art dezentrale Datenbank, auf dessen Funktionsweise wir im Folgenden noch eingehen werden.

Der Erfolg von Bitcoin hat viele Imitatoren und Weiterentwicklungen wie Namecoin, Litecoin, Ethereum, Ripple, Faircoin etc. inspiriert. Manche dieser Währungen werden bereits wie der Bitcoin zum Bezahlen einiger Waren und Dienstleistungen akzeptiert.

Was verleiht diesen Kryptowährungen ihren Wert?

Der Preis von Bitcoin und vielen ähnlichen Kryptowährungen bestimmt sich allein durch Angebot und Nachfrage. Diese Kryptowährungen können bei keiner Institution wieder eingelöst und dadurch aus dem Verkehr gezogen werden (bei “Stablecoins” und “Utility-Tokens” ist das anders). Diese Währungen benötigen daher nichts, was im landläufigen Sinne als Deckung” bezeichnet wird. Die Nachfrage basiert also lediglich auf der Erwartung, dass die Währung in Zukunft zu einem hohen Preis gehandelt wird. Deshalb werden die meisten Kryptowährungen zum größten Anteil zur Spekulation statt als Zahlungsmittel verwendet.

 

Blockchain

Die meisten Kryprowährungen verwenden dieselbe Technologie wie Bitcoin, eine Blockchain. Eine Blockchain bietet die Möglichkeit mit einem dezentralen Netzwerk Daten zu speichern. Dabei speichert jedes Mitglied des Netzwerkes eine Kopie dieser Daten und das Protokoll der Blockchain regelt lediglich den Austausch darüber, welche Version die Richtige und Aktuelle ist. Dieser Prozess ist aber für ein dezentrales Netzwerk gleichberechtigter Mitglieder eine echte Herausforderung. Die Daten die gespeichert werden sind in der Regel Transaktionen, also Überweisungen in der entsprechenden Währung. Daher wünscht man sich für Kryptowährungen anders als bei den meisten Datenbanken, dass Daten nur hinzugefügt und nicht entfernt oder nachträglich geändert werden können. Nutzer sollen schließlich nur (von Ihrem Konto ausgehende) Transaktionen in die Blockchain schreiben, aber nicht Transaktionen, die schon ausgeführt wurden, löschen oder ändern können, da dies einer Manipulation der Kontostände gleichkäme.

Während diese Anforderungen mit einer zentralen Administration leicht erfüllbar wären, geht es bei Kryptowährungen gerade darum, auf zentrale Autoritäten zu verzichten. Das ist das Charakteristikum, welches die meisten dieser Währungen von den zuvor existierenden digitalen Währungen unterscheidet.

Wie funktioniert eine Blockchain?

Um die Dezentralität und Manipulationssicherheit zu erreichen, werden die Daten einer Blockchain (dt. Block-Kette) in kleine Blöcke zerlegt. Wenn neue Daten hinzugefügt werden, geschieht das durch einen neuen Block, der der Kette hinten angehängt wird. Welcher Block dies ist, wird durch ein schwer lösbares rechnerisches Problem geregelt, die zentrale Rolle spielt dabei eine sogenannten Hashfunktion. Hashfunktionen sind mathematische Funktionen, deren Eigenschaften bei dieser Konstruktion gewährleisten, dass jegliche Änderungen an Daten in einem Block das zusätzliche Ändern aller folgenden Blöcke benötigen würde. Diese Eigenschaft ist ein wichtiges Element für die Manipulationssicherheit der Blockchain.

Die zweite dazu notwendige Zutat ist ein Konsensus-Mechanismus.

Die meisten Kryptowährungen verwenden so wie Bitcoin „Proof of Work“ als Konsensus-Mechanismus. Dazu werden nur Blöcke einer ganz bestimmten Form (der Wert der Hashfunktion muss sehr klein sein) als gültig anerkannt. Ein gültiger Block kann nur energieaufwendig von Computern gefunden werden, dies ist das oben erwähnte schwer lösbare rechnerische Problem. Der Prozess einen solchen Block zu finden wird “Mining“ genannt und es kann von jedem betreiben werden. Da man mit “Mining” zum Weiterführen der Blockchain beiträgt, wird man dafür mit neu erstellter Währung und den Transaktionsgebühren der in diesem Block vorkommenden Transaktionen belohnt. Dabei erhöht sich allerdings die Schwierigkeit einen gültigen Block zu “minen”, also der existierenden Blockchain anzuhängen, je mehr Rechenstärke global fürs Mining aufgewendet wird. Dies geschieht genau in einer Weise die gewährleistet, dass eine relativ gleichmäßige Block-Produktion erreicht wird. Bei Bitcoin ist diese auf durchschnittlich einen Block alle 10 Minuten festgelegt.

Wie hilft dies bei der Manipulationssicherheit?

Der Konsens-Mechanismus legt fest, dass nur die längste Kette solcher Blöcke gültig ist. Für die Rechenleistung, die nötig ist um einen neuen Block zu etablieren muss eine gewisse Energie aufgewendet werden. Da nun das Manipulieren eines Blockes zusätzlich eine Änderung aller weiteren Blöcke benötigen würde, müsste all diese Energie neu aufgebracht werden um die Blöcke neu zu minen. Mit anderen Worten es würde mehr Energie und Rechenleistung benötigt als das gesamte restliche Netzwerk seit diesem Zeitpunkt aufgewandt hat, an dem der manipulierte Block gefunden wurde. Insbesondere werden daher Transaktionen sicherer, je länger sie in der Vergangenheit liegen.

Eine solche Manipulation wird 51%-Angriff genannt, da sich über die Hälfte der Rechenleistung aller Miner zusammentun müssten um ihn durchzuführen (als Profiteure von Bitcoin haben Miner aber gar kein Interesse an einem solchen Angriff). In diesem Sinne ist die Menge an Energie, die von Minern verbraucht wird genau das, was die Blockchain sicher vor Manipulation macht.

Die benötigte Energie limitiert zwar das Schöpfen der Coins, aber die Coins können nicht bei Minern wieder vernichtet werden um die Energie zurück zu erhalten. Deswegen wäre es irreführend davon zu sprechen, dass Bitcoins durch die benötigte Energie “gedeckt” wäre.

 

Probleme von Blockchains

Diese clevere Konstruktion bringt zwei große Nachteile mit sich. Zunächst besteht das Problem des Energieverbrauchs: Ein steigender Preis der Kryptowährung sorgt dafür, dass Mining profitabler wird. Das lockt neue Investitionen ins Mining an. Durch die zusätzlich investierte Energie und Rechenleistung steigt die Schwierigkeit fürs Mining (wie oben erwähnt) so lange weiter an, bis weitere Investitionen unlukrativ werden. Daher sorgt ein steigender Preis von Bitcoin für einen steigenden Energieverbrauch (die Höhe der Mining-Belohnungen und Transaktionsgebühren sind auch ein Faktor). Das Resultat ist, dass die Energie die zur Zeit für Bitcoin Mining verwendet wird ca. 19%, also etwa ein Fünftel, des gesamten Energiebedarfs von ganz Deutschland ist (Stand April 2021).

Der zweite Nachteil der konstanten Block-Produktion ist der begrenzte Speicherplatz in der Blockchain. Er begrenzt die Anzahl der möglichen Transaktion auf einen Wert, der um viele Größenordnungen zu gering für ein global vorherrschendes Zahlungsmittel ist. Mit anderen Worten eine Blockchain wird weniger effizient, je mehr Nutzer sie hat. Dies wird das Problem der Skalierbarkeit genannt.

Während das Problem des Energieverbrauchs ein Spezifikum des Proof-of-Work Konsensus ist, betrifft das Skalierbarkeitsproblem sämtliche öffentlichen Blockchains (um dieses zu lösen muss die Technologie so grundlegend weiterentwickelt werden, dass es sich nicht mehr um eine Blockchain im engeren Sinne handelt).

Ist Blockchain die Zukunft des Geldes?

Trotz dieser grundlegenden Probleme hat Bitcoin bewiesen, dass digitales dezentrales Geld möglich ist und damit die Vorstellungskraft von Geld-Enthusiasten angeregt. Sowohl bei der Blockchain, als auch bei Weiterentwicklungen dieser Technologie, welche die Probleme möglicherweise überwinden, handelt es sich im Grunde um Datenbank-Technologien. Das heißt für digitales Geld ist es eine Möglichkeit diese Technologien zur Speicherung der Kontostände und Transaktionen zu verwenden. Für eine zentrale Speicherung würden aber herkömmliche Datenbanken genügen.

In der Diskussion um die Entwicklung von digitalem Zentralbankgeld, “Central Bank Digital Currencies” (CBDCs), wird daher oft auch von Blockchain gesprochen. Eine Blockchain oder Blockchain-Weiterentwicklung ist allerdings für die Einführung einer solchen Geldform nicht notwendig. Genau genommen verwenden Banken schon lange so genannte Zentralbank-Reserven, eine Form von Zentralbankgeld, die digital ist und ohne eine Blockchain auskommt. Bei CBDCs geht es allerdings um eine Geldform von Zentralbankgeld die Bürger*innen zugänglich ist, wie Bargeld. Deshalb sind zumindest aus Sicht der Bürger*innen zum einen die Dezentralität, die eine gewisse Transparenz und Unabhängigkeit ermöglichen, und zum anderen die Möglichkeit von anonymen Zahlungen für CBDCs interessant.

 

 

Die Gemeinwohl-Ökonomie ist eine Idee und eine Bewegung. Die Gemeinwohl-Ökonomie möchte in einem demokratischen, partizipativen und ergebnisoffenen Prozess ein Wirtschaftssystem etablieren, in dem das Gemeinwohl an oberster Stelle steht. Geld und Wirtschaften sollen Mittel zum Zweck sein und nicht Selbstzweck.

Die zugrunde liegenden Werte:

  • Menschenwürde
  • Solidarität
  • Mitbestimmung und Transparenz
  • Soziale Gerechtigkeit
  • Ökologische Nachhaltigkeit

Die Eckpunkte:

  1. Die Gemeinwohl-Ökonomie beruht auf denselben Verfassungs- und Grundwerten, die unsere Beziehungen gelingen lassen: Vertrauensbildung, Wertschätzung, Kooperation, Solidarität und Teilen. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind gelingende Beziehungen das, was Menschen am stärksten motiviert und am glücklichsten macht.
  2. Der rechtliche Anreizrahmen für die Wirtschaft wird umgepolt von Gewinnstreben und Konkurrenz auf Gemeinwohlstreben und Kooperation. Unternehmen werden für gegenseitige Hilfe und Zusammenarbeit belohnt. Kon(tra)kurrenz ist möglich, bringt aber Nachteile.
  3. Wirtschaftlicher Erfolg wird nicht länger mit an den Mitteln des Wirtschaftens gemessen (Geld, Kapital, Finanzgewinn), sondern an den Zielen (Bedürfnisbefriedigung, Lebensqualität, Gemeinwohl). Auf der Makroebene (Volkswirtschaft) wird das BIP als Erfolgsindikator vom Gemeinwohl-Produkt abgelöst, auf der Mesoebene (Unternehmen) der Finanzbilanz eine Gemeinwohl-Bilanz vorangestellt; auf der Mikroebene (Investition) werden alle Kreditansuchen einer Gemeinwohl-Prüfung unterzogen.
  4. Die Gemeinwohl-Bilanz wird zur Hauptbilanz von Unternehmen. Je besser die Gemeinwohl-Bilanz-Ergebnisse der Unternehmen in einer Volkswirtschaft sind, desto größer ist das Gemeinwohl-Produkt. Unternehmen mit guten Gemeinwohl-Bilanzen erhalten rechtliche Vorteile: niedrigere Steuern, geringere Zölle, günstigere Kredite, Vorrang beim öffentlichen Einkauf und bei Forschungsprogrammen et cetera. Dadurch werden ethische, ökologische und regionale Produkte und Dienstleistungen billiger als unethische; und ethische Unternehmen setzen sich auf dem Markt durch.
  5. Die Finanzbilanz wird zur Mittelsbilanz. Finanzgewinn wird vom Zweck zum Mittel und dient dazu, den neuen Unternehmenszweck (Beitrag zum allgemeinen Wohl) zu erreichen. Bilanzielle Überschüsse dürfen verwendet werden für: reale Investitionen (mit sozialem und ökologischem Mehrwert), Rückzahlung von Krediten, Rücklagen in einem begrenzten Ausmaß; begrenzte Ausschüttungen an die MitarbeiterInnen sowie für zinsfreie Kredite an Mitunternehmen. Nicht verwendet werden dürfen Überschüsse für: Investitionen auf den Finanzmärkten (diese soll es gar nicht mehr geben), feindliche Aufkäufe anderer Unternehmen, Ausschüttung an Personen, die nicht im Unternehmen mitarbeiten sowie Parteispenden. Im Gegenzug entfällt die Steuer auf Unternehmensgewinne.
  6. Da Gewinn nur noch Mittel, aber kein Ziel mehr ist, können Unternehmen die aus ihrer Sicht optimale Größe anstreben. Sie müssen nicht mehr Angst haben, gefressen zu werden und nicht mehr wachsen, um größer, stärker oder profitabler zu sein als andere. Alle Unternehmen sind vom allgemeinen Wachstums- und wechselseitigen Fresszwang erlöst.
  7. Durch die Möglichkeit, entspannt und angstfrei die optimale Größe einzunehmen, wird es viele kleine Unternehmen in allen Branchen geben. Da sie nicht mehr wachsen wollen, fällt ihnen die Kooperation und Solidarität mit anderen Unternehmen leichter. Sie können ihnen mit Wissen, Know-how, Aufträgen, Arbeitskräften oder zinsfreien Krediten helfen. Dafür werden sie mit einem guten Gemeinwohl-Bilanz-Ergebnis belohnt – nicht auf Kosten anderer Unternehmen, sondern zu deren Nutzen. Die Unternehmen bilden zunehmend eine solidarische Lerngemeinschaft, die Wirtschaft wird zu einer Win-win-Anordnung.
  8. Die Einkommens- und Vermögensungleichheiten werden in demokratischer Diskussion und Entscheidung begrenzt: die Maximal-Einkommen auf zum Beispiel das Zehnfache des gesetzlichen Mindestlohns; Privatvermögen auf zum Beispiel zehn, zwanzig oder dreißig Millionen Euro; das Schenkungs- und Erbrecht auf zum Beispiel 500 000 Euro pro Person; bei Familienunternehmen auf zum Beispiel zehn Millionen Euro pro Kind. Das darüber hinaus gehende Erbvermögen wird über einen Generationenfonds als „Demokratische Mitgift“ oder „negative Erbschaftssteuer“ an alle Mitglieder der Folgegeneration verteilt: gleiches „Startkapital“ bedeutet höhere Chancengleichheit. Die genauen Grenzen sollen von einem Wirtschaftskonvent demokratisch ermittelt werden.
  9. Bei Großunternehmen gehen ab einer bestimmten Größe (zum Beispiel 250 Beschäftigte) Stimmrechte und Eigentum teil- und schrittweise an die Beschäftigten und die Allgemeinheit über. Die Öffentlichkeit könnte durch direkt gewählte „regionale Wirtschaftsparlamente“ vertreten werden. Die Regierung soll keinen Zugriff/kein Stimmrecht in öffentlichen Unternehmen haben.
  10. Das gilt auch für die Demokratischen Allmenden, die dritte Eigentumskategorie neben einer Mehrheit (kleiner) Privatunternehmen und gemischt-besessenen Großunternehmen. Demokratische Allmenden (eine Form von „Commons“) sind Gemeinwirtschaftsbetriebe im Bildungs-, Gesundheits-, Sozial-, Mobilitäts-, Energie- und Kommunikationsbereich: die „Daseinsvorsorge“.
  11. Eine wichtige Demokratische Allmende ist die Demokratische Bank. Sie dient wie alle Unternehmen dem Gemeinwohl und wird wie alle Demokratischen Allmenden vom demokratischen Souverän kontrolliert und nicht von der Regierung. Ihre Kernleistungen sind sichere Vollgeld-Konten, Zahlungsverkehr, ethische Sparanlagen und Kredite sowie die Beteiligung an regionalen Gemeinwohl-Börsen. Der Staat finanziert seine Schulden primär über zinsfreie Zentralbankkredite. Die Zentralbank erhält das Geldschöpfungsmonopol („souveränes Geld“) und wickelt den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr ab, um Steuerflucht zu unterbinden. Die Finanzmärkte in der heutigen Form wird es nicht mehr geben.
  12. Nach dem Vorschlag von John Maynard Keynes wird eine globale Währungskooperation errichtet mit einer globalen Verrechnungseinheit („Globo“, „Terra“) für den internationalen Wirtschaftsaustausch. Auf lokaler Ebene können Regiogelder die Nationalwährung ergänzen. Um sich vor unfairem Handel zu schützen, initiiert die EU eine Fair-Handelszone („Gemeinwohl-Zone“), in der gleiche Standards gelten oder die Zollhöhe sich an der Gemeinwohl-Bilanz des Hersteller-Unternehmens orientiert. Langfristziel ist eine globale Gemeinwohl-Zone als UN-Abkommen.
  13. Der Natur wird ein Eigenwert zuerkannt, weshalb sie nicht zu Privateigentum werden kann. Wer ein Stück Land für den Zweck des Wohnens, der Produktion oder der Land- und Forstwirtschaft benötigt, kann eine begrenzte Fläche kostenlos oder gegen eine Nutzungsgebühr nutzen. Die Überlassung ist an ökologische Auflagen und an die konkrete Nutzung geknüpft. Damit sind Landgrabbing, Großgrundbesitz und Immobilienspekulation zu Ende. Im Gegenzug entfällt die Grundvermögenssteuer.
  14. Wirtschaftswachstum ist kein Ziel mehr, hingegen die Reduktion des ökologischen Verbrauchs / Fußabdrucks von Personen, Unternehmen und Staaten auf ein global nachhaltiges Niveau. Zu den politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen gesellen sich ökologische Menschenrechte: Das jährliche Geschenk des Planeten Erde an Bioressourcen wird auf alle Menschen aufgeteilt und als ökologisches Nutzungsrecht verteilt jährlich auf das Öko-Konto aufgeladen. Diese Rechte sind gleichzeitig Schutzrechte des Planeten. Gleiche ökologische Rechte für alle – ein liberaler und nachhaltiger Ansatz.
  15. Die Regel-Erwerbsarbeitszeit wird schrittweise auf ein mehrheitlich gewünschte Maß von zum Beispiel 20 bis 30 Wochenstunden reduziert. Dadurch wird Zeit frei für drei andere zentrale Arbeitsbereiche: Fürsorgearbeit (Kinder, Kranke, SeniorInnen), Eigenarbeit (Persönlichkeitsentwicklung, Kunst, Garten, Muße) sowie politische und Gemeinwesenarbeit. Infolge dieser ausgewogeneren Zeiteinteilung würde der Lebensstil konsumärmer, suffizienter und nachhaltiger.
  16. Jedes zehnte Berufsjahr ist ein Freijahr und wird durch ein bedingungsloses Grundeinkommen finanziert. Menschen können im Freijahr tun, was sie wollen. Diese Maßnahme entlastet den Arbeitsmarkt um zehn Prozent – die langfristig durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der EU.
  17. Die repräsentative Demokratie wird ergänzt um Elemente direkter und partizipativer Demokratie und  weiterentwickelt zu souveräner Demokratie (lat. superanus = „über allem stehend“). Der Souverän erhält „Souveränsrechte“ wie zum Beispiel: die Verfassung schreiben und ändern; eine konkrete Regierung wählen,  abwählen und korrigieren; selbst Gesetze initiieren und beschließen, Grundversorgungsbereiche – Geld, Energie, Wasser – selbst kontrollieren; internationale Verträge in Auftrag geben und abstimmen.
  18. Alle zwanzig Bausteine der Gemeinwohl-Ökonomie sollen in einem breiten Basisprozess durch intensive Diskussion ausreifen, bevor sie in einen direkt gewählten Wirtschaftskonvent eingespeist und mit anderen Alternativen diskutiert werden. Der Konvent bereitet die Alternativen für die finale Entscheidung auf. Die finalen Varianten werden vom demokratischen Souverän systemisch konsensiert. Die angenommenen Vorschläge gehen als Wirtschaftsteil in die Verfassung ein. Die Verfassung kann – jederzeit – vom Souverän geändert werden. Zur Vertiefung der Demokratie können weitere Konvente einberufen werden: Bildungs-, Medien-, Daseinsvorsorge-, Demokratiekonvent …

  19. Um die Werte der Gemeinwohl-Ökonomie von Kind an vertraut zu machen und zu praktizieren, muss auch das Bildungswesen gemeinwohlorientiert aufgebaut werden. Das verlangt eine andere Form von Schule mit anderen Inhalte, z. B. Gefühlskunde, Wertekunde, Kommunikationskunde, Demokratiekunde, Naturerfahrenskunde, Körpersensibilisierung und Kunsthandwerk.
  20. Da in der Gemeinwohl-Ökonomie unternehmerischer Erfolg eine ganz andere Bedeutung haben wird als heute, werden auch  andere Führungsqualitäten gefragt sein: Nicht mehr die rücksichtslosesten, egoistischsten und „zahlenrationalsten“ Manager werden gesucht, sondern Menschen, die sozial verantwortlich und -kompetent handeln, mitfühlend und empathisch sind, Mitbestimmung als Chance und Gewinn sehen und nachhaltig langfristig denken. Sie werden die neuen Vorbilder sein.

Die Strategie:

Auf gesellschaftlicher Ebene ist die Bewegung für eine Gemeinwohl-Ökonomie eine Initiative der Bewusstseinsbildung für Systemwandel, die auf dem gemeinsamen, wertschätzenden Tun möglichst vieler Menschen beruht. Die Bewegung gibt Hoffnung und Mut und sucht die Vernetzung und Befruchtung mit anderen alternativen Initiativen.

Auf politischer Ebene will die Bewegung für eine Gemeinwohl-Ökonomie rechtliche Veränderung bewirken. Ziel des Engagements ist ein gutes Leben für alle Lebewesen und den Planeten, unterstützt durch ein Gemeinwohl-orientiertes Wirtschaftssystem. Menschenwürde, globale Fairness und Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und demokratische Mitbestimmung sind dabei wesentliche Elemente. Die nötigen Veränderung sollen „bottom-up“ durch Wirtschaftskonvente herbeigeführt werden.

Auf wirtschaftlicher Ebene ist die Gemeinwohl-Ökonomie eine lebbare, konkret umsetzbare Alternative für Unternehmen verschiedener Größen und Rechtsformen. Der Zweck des Wirtschaftens und die Bewertung von Unternehmenserfolg werden anhand Gemeinwohl-orientierter Werte definiert. In der Gemeinwohl-Bilanz werden den Kernwerten 17 Einzelindikatoren zugeordnet, um die Gemeinwohl-Orientierung von Unternehmen, Einzelpersonen und Gemeinden zu erfassen, zu bewerten und vergleichbar zu machen. Die Bilanz wird von Auditorinnen geprüft. Sie besteht aus einem ausführlichen „Gemeinwohl-Bericht“ und dem „Testat“, das die Ergebnisse des Berichts in Form der Gemeinwohl-Matrix auf einer Seite zusammenfasst.

Die Idee der Gemeinwohl-Ökonomie sieht perspektivisch vor, dass Gemeinwohl-bilanzierte Organisationen und Unternehmen wirtschaftliche Vorteile bekommen sollen, u.a. durch:

  • Steuererleichterungen
  • bessere Kreditkonditionen, z.B. bei der eigens dazu gegründeten Bank für Gemeinwohl und anderen ethisch-ökologischen Banken
  • Weitergabe von Preisvorteilen im Verbund der Gemeinwohl-Unternehmen.

Die Gemeinwohl-Währung:

Innerhalb der Gemeinwohl-Bewegung gibt es Überlegungen, eine eigene Gemeinwohl-Währung zu etablieren. Am 5. April 2014 wurde die AG Gemeinwohl-Währung eingerichtet und offiziell durch die Delegiertenversammlung bestätigt.

Ansprechpartner ist Roland Wiedemeyer.

Zur Entstehungsgeschichte:

Die Gemeinwohl-Ökonomie geht zurück auf Joachim Sikora, der 2001 gemeinsam mit Günter Hoffmann „Visionen einer Gemeinwohl-Ökonomie“ entwirft, auf Basis von Regiogeld, Schwundgebühr, leistungsorientiertem Grundeinkommen und Bodenreform. 2008 legt Christian Felber mit seinem Buch „Neue Werte für die Wirtschaft“ die Grobskizze einer neuen Wirtschaftsordnung vor, die im Schlusskapitel des Buches publiziert wurde. Auf das Buch hin meldete sich rund ein Dutzend UnternehmerInnen, die sich von der Alternative angezogen fühlten und anboten, die Grobskizze zu verfeinern und sich gemeinsam für die Umsetzung einzusetzen. Fast zwei Jahre brütete die Gruppe über dem Modell, bis im Mai 2010 das erste Energiefeld gegründet wurde und im August 2010 die „Gemeinwohl-Ökonomie“ „zur Welt kam“. 2011 wurde die Vereinsgründung auf den Weg gebracht.

Mehr zur Gemeinwohl-Ökonomie auf ihrer Webseite: https://web.ecogood.org/de/

Im Bereich der Reformen des Finanz- und Geldsystems wird beispielsweise oft der Wechsel der Bank empfohlen und die Berücksichtigung ethischer Kriterien bei der Geldanlage. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac ruft seit einiger Zeit zur „Krötenwanderung“ auf, also zum Bankwechseln: Statt bei rein kommerziell agierenden Banken sollen Bankinstitute wie die GLS, die Umweltbank, Triodos oder lokale Bankinstitute wie die Sparkassen oder die genossenschaftlich organisierten Volks- oder Raiffeisenbanken gewählt werden.

Regiogeld ist eine Kurzform des Begriffs Regionalwährung und ein Zahlungsmittel, ähnlich dem Euro. Es unterscheidet sich insbesondere darin, dass es nur in einer Region gültig ist, was meist schon durch den Namen der Regiogeld-Initiative deutlich wird: Chiemgauer, Havelblüte, Elbtaler, Vorarlberger Talente.

In den deutschsprachigen Ländern ist der Begriff vor allem durch ein paar sehr bekannte Initiativen wie den Chiemgauer und den Verband Regiogeld e.V. geprägt, die Qualitätsprinzipien garantieren. Im weiteren Sinne werden international bisweilen jegliche geographisch auf eine Region begrenzte Komplementärwährungen als Regiogeld bezeichnet.

Regiogeld soll den Euro nicht ersetzen, sondern ergänzen. Es wird oft in Form von Gutscheinen herausgegeben, zunehmend aber auch auf elektronischen Konten geführt. Es dient dazu, gemeinwohlorientiertes Wirtschaften in den Regionen zu befördern,

  • indem es Kaufkraft an die Regionen bindet, die regionalen Unternehmen fördert und regionale Wirtschaftskreisläufe stimuliert,

  • indem es die unternehmerischen Handlungsmöglichkeiten um einen regionalen Markt erweitert und als Werkzeug zur Regionalentwicklung einsetzbar ist,

  • indem es hilft, regionale Produkte abzusetzen, neue Umsätze zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu schaffen,

  • indem es hilft, Transportwege zu verkürzen und dadurch eine umweltschonende Wirtschaftsweise fördert.

Regiogeld ist für Gemeinden, Kommunen und Gemeinschaften interessant, da es von Unternehmen, Bürgern und Verwaltungen direkt ausprobiert werden kann, ohne auf „die große Politik“ warten zu müssen. Da kleine Währungsräume auf den ersten Blick unzeitgemäß erscheinen („Aber wir haben doch den Euro extra für ganz Europa eingeführt!“) löst Regiogeld leicht Diskussionen über Geld und Wirtschaft aus. So fördert das Regiogeld das Bewusstsein für finanzwirtschaftliche Zusammenhänge und die Erkenntnis, das Geld eine soziales Gestaltungsmittel ist, das mitgestaltet werden kann.

Geldschöpfung: Entstehung von Regionalwährungen
Um gut zu zirkulieren braucht ein Regiogeld eine kritische Masse an Nutzern über alle Sektoren hinweg: Bürger, Unternehmen, Freiwilligenorganisationen und lokale Regierungen. Je größer und vielfältiger die Nutzergruppe ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass Waren und Dienste Abnehmer finden, die auch Regiogeld akzeptieren.

In Deutschland sind es vor allem zwei Arten, in denen Regiogeld in die Welt kommt („Geldschöpfung“):

1. Durch Umtausch nationaler Währung („Euro-Deckung“): Benutzer kaufen die Regionalwährung mit nationaler Währung um bei teilnehmenden Unternehmen mit Regiogeld bezahlen zu können. Unternehmen können die Regiogeld-Einahmen jederzeit in nationale Währung zurücktauschen, ggf. mit einem Abschlag, der z.B. im Falle des Chiemgauers gemeinützigen Vereinen und Projekten zukommt. Dieses Modell wird auch international angewandt, wie zum Beispiel bei den Berkshares und den englischen „Transitioncurrencies“ Brixton und Bristol Pound.

2. Gedeckt durch Versprechen auf spätere Güter und Leistungen („Leistungsdeckung“): Die Herausgeber beurteilen die Leistungsversprechen der Teilnehmer und wie viel Regionalwährung insgesamt in Umlauf kommen soll und unterstützen aktiv die Zirkulation der Währung. Beispiele in Deutschland sind der Urstromtaler, Elbtaler und Lausitzer. International werden z.B. Ithaca HOURS und Equal Dollars in den USA auf diese Art herausgegeben. Weitere Arten der Schöpfung von regionalen Geldern existieren, wie zum Beispiel das Community Way aus Kanada.

Mehr Informationen über Regiogeld und Regiogeld-Initiativen: www.regiogeld.de
Ein kurzer
Videovortrag von Norbert Rost erläutert in 10 Minuten Sinn und Wirkung der Regiogelder.

Beim Crowdfunding werden Leute gesucht, die Geld in einen gemeinsamen Topf geben, mit dem Projekte realisiert werden können. Kollektives Fundraising und Vorausbezahlungen für vereinbarte Lieferungen sind Jahrhundertelang bewährte Geschäftspraxis. Die moderne Form davon ist das Crowdfunding, wo dies über Internetplattformen ermöglicht wird. Beim Crowdfunding sind daher immer drei Parteien beteiligt: Der Projektinitiator oder Unternehmer, der um Finazierung für sein Vorhaben wirbt; Die „Crowd“ – also Gruppen oder Individuen, die das Vorhaben unterstützen; sowie eine Vermittlungsinstanz – eine Organisation und/oder Plattform, die beide Seiten zusammenbringt. Letzteres hat sich inzwischen als eigenständiger Geschäftszweig etabliert: Auf so genannten Crowdfunding-Plattformen werben Musik-Bands bei ihren Fans um Vorfinanzierung ihres nächsten Albums. Filmemacher verkaufen vorab die DVDs ihres noch zu produzierenden Dokumentarfilms. Festival-Veranstalter geben Tickets „an die Crowd“, die dafür im voraus den Finanztopf füllt. Anstatt durch Bankkredite, die für manches Vorhaben gar nicht oder nur zu schlechten Konditionen zu bekommen wären, finanzieren sich solche Projekte also aus einer Vielzahl kleiner Gaben derjenigen, die die zu finanzierende Leistung später auch in Anspruch nehmen wollen. Anstelle von Zinsen erhalten sie das versprochene Produkt, andere Sachleistungen oder symbolische Gegenleistungen („Rewards-Crowdfunding“).

Bekommen die Geldgeber Eigenkapital-Anteile am Unternehmen und tragen so das Erfolgsrisiko mit („Equity Crowdfunding“) oder stellen sie den Betrag als ggf. verzinstes Darlehen (Fremdkapital) für ein Projekt bereit, spricht man auch von Crowdinvesting.

Wo sich keine investitionswillige „Crowd“ findet, können Mikrokredite ein Weg zur Finanzierung sein. Für so genannte „nicht bankfähige Kreditnehmer“ („unbankable“), insbesondere in den sich entwickelnden Ländern, sind Kleinkredite oft das Sprungbrett in eine selbständige Arbeitsweise und die einzige Möglichkeit die zum unternehmerischen Handeln nötigen Werkzeuge anschaffen zu können. Doch auch hierzulande nutzen manche Kleinunternehmer solche Angebote. Mikrokredite werden von so genannten Mikrofinanzinstitutionen (MFIs) herausgegeben, die in der Regel wie Banken gesetzlicher Regulierung unterstehen. In Deutschland experimentierte die GLS-Bank und die Trägergenossenschaft des Chiemgauers, die Regios e.G., mit Mikrokrediten. Im Chiemgau gab es solche Kleinkredite querfinanziert sogar zinslos, wenn sie in Chiemgauern ausgezahlt wurden. Hier beflügelten sich Mikrokredite und Regiogeld gegenseitig.

Weiterführende Links

Top 10 Crowdfunding Sites: http://www.crowdfunding.com
Crowdfunding Plattformen Übersicht: https://www.crowdfunding.de/plattformen/Microfinance Gateway: http://www.microfinancegateway.org
KIVA – about microfinance: http://www.kiva.org/about/microfinance
Vision Microfinance: http://www.visionmicrofinance.com
Mikrofinanzwiki: http://www.mikrofinanzwiki.de
Centre for European Research in Microfinance: http://www.cermi.eu
Deutsches Mikrofinanz Institut: http://mikrofinanz.net
Microfinance Information Exchange: http://www.themix.org

 

 

Alle Prämienprogramme wie Air Miles, Nectar Points, Bahnbonuspunkte und Payback zielen darauf ab, Kunden anzuregen mehr Geschäfte mit einem bestimmten Unternehmen zu machen. Kunden bestimmter Unternehmen sammeln Punkte, welche sie gegen Vergünstigungen mit dem Unternehmen oder Partnerunternehmen eintauschen können. Punkte können unter anderem elektronisch oder Papiergutscheine sein. Diese sogenannten Unternehmenswährungen werden meistens direkt eingelöst und können nicht aus dem wirtschaftlichen Kreislauf transferiert werden. Unternehmen gewinnen wertvolle Daten über ihre Kunden und können regeln welche Produkte gegen Punkte erstanden werden können, sodass minimale Opportunitätskosten durch die Herausgabe der Punkte entstehen.

American Express Air Miles https://www.airmiles.ca/

Lufthansa Bonusmeilenprogramm Miles & More https://milesandmore.com/

Nectar http://www.nectar.com/NectarHome.nectar

Payback: http://www.payback.com

Der amerikanische Philosoph Charles Eisenstein hat das Konzept eines “Lebens in Schenkökonomie” bekannt gemacht. Dies bezeichent eine Kultur in der Menschen miteinander teilen ohne eine direkte Gegenleistung zu erwarten. Weite Bereiche unseres Lebens funktionieren nur durch Schenkökonomie: die meiste Arbeit, die in Familien geleistet wird, geschieht nach dem Prinzip der “Schenkökonomie”, z.B. arbeiten Eltern sehr viel um ihre Kinder großzuziehen. Ohne das Vertrauen in eine selbstverständliche, aber meist unbewusste “Schenkökonomie” als Basis der Gesellschaft, könnte unsere Wirtschaft kaum funktionieren. Für die Ausweitung dieser Idee auf andere Bereiche der Gesellschaft plädieren vor allem jene, die von einer egoistischtischen, konsumorientierten, kapitalistischen Marktwirtschaft Abstand nehmen möchten. Es ist ein Versuch der zunehmenden Ökonomisierung der Lebenswelt einen Gegenentwurf basierend auf menschlichen Werten entgegenzusetzen.

Vertreter der Schenkökonomie wollen die der Finanzwirtschaft zugrundeliegende Philosophie verändern. Warum, fragen sie, müssen Waren und Dienste immer im Tausch hergegeben werden, also immer eine Gegenleistung erfordern, wenn man etwas hergibt? Ließe sich nicht auch eine Wirtschaftsordnung auf dem bedingungslosen Schenken errichten? Wenn jeder seine Leistung verschenkt und zugleich von den anderen beschenkt wird, hat zum Schluß doch auch jeder, was er braucht, oder? Kritiker argumentieren, dass in der heutigen Überflusskultur des westlichen Kapitalismus immer Waren und Produkte übrig bleiben, die leicht verschenkt werden können, aber meist weggeworfen werden, was gegen das Funktionieren der Schenkökonomie sprechen würde. Wie sollte eine Schenkökonomie dann erst in einer Knappheitssituation funktionieren?

Es gibt Menschen, die diesen Ansatz zum Kern ihrer Lebensgestaltung gemacht haben und die vollständig ohne Geld auskommen, wie zum Beispiel Heidemarie Schwermer.

Ein weiterer Trend hat sich vor allen in den Jahren seit der weltweiten Finanzkrise etabliert und ist vielerorts unter dem Schlagwort der Sharing Economy (Ökonomie des Teilens) und immer mehr auch unter dem Begriff der Collaobrative Economy (Kollaborative Ökonomie) bekannt. Ganz verschiedene online Platformen und Firmen arbeiten mit diesem Konzept . Die oftmals zitierte Hauptidee dabei ist es, ungenutzte Resourcen durch neue Informationstechnoligen einen breiten Publikum zugänglich zu machen: Unterkunft, Transport, Werkzeug, Deisntleistungen – alle Produkte und Services können dabei geteilt werden.

Aber auch Komplementärwährugen, Mikrofinanzierung und direkte Kredite (Peer-to-peer lending) werden dabei zur Sharing Economy gezählt z. B. auf der Website Compare and Share.

Diese Ökonomie des Teilens scheint zwar auf den ersten Blick von Werten wie Solidarität und Kooperation geleitet, steht jedoch ebenso oft in der Kritik, von kommerziellen Profiteuren gekapert zu werden. Stand die Idee erst dafür, untereinander Werkzeuge, Fahrzeuge oder Räume zu teilen, während man sie nicht braucht, so sind inzwischen ganz kapitalistische Geschäftsmodelle daraus erwachsen: Bei Airbn „teilen“ Mieter ungenutzte Räume mit Touristen, bei Uber “teilen” Autobesitzer ihre Fahrt mit einem Mitfahrer.

Abseits dieser zwei bekannten, stark profitorientierten Beispiele gibt es viele weitere, die den Kern der Sharingökonomie noch lebendig halten: CarSharing-Firmen erlauben es, dass Nicht-Auto-Besitzer Autos nutzen können und ersetzen so acht Privat-PKW durch ein Teil-Auto. In städtischen Gemeinschaftsgärten teilen sich Hobby-Gärtner den Boden, das Werkzeug, die Arbeit und nicht selten mit Spaß die Ernte. Bei der Solidarischen Landwirtschaft teilt sich eine (meist 100 bis 200 Menschen umfassende) Gruppe die Lebenshaltungskosten des Landwirts: Die Gruppe bestimmt gemeinsam, was angebaut wird und zahlt dem Landwirt die Lebenshaltungskosten; er pflanzt und pflegt und verteilt die Ernte an die Gruppenmitglieder – das Risiko wird ebenso geteilt wie die Ernte und man übernimmt stärker Verantwortung füreinander und für eine gute Ernährung.

Eine kritische Plattform in diesem Bereich ist die ursprünglich in Frankreich entstandene Plattform “Ouishare”.

 

Der Begriff Parallelwährungen wird heute in unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Bei manchen Autoren lässt er sich nur unscharf von dem Begriff der komplementären Währungen absetzen.

Bei monneta.org versuchen wir, den Begriff etwas genauer zu fassen und bezeichnen damit nur solche komplementären Währungen, die neben der offiziellen staatlichen (oder, im wie im Falle des Euro, überstaatlichen) Währung ebenfalls von allen BürgerInnen generell verwendet werden können oder könnten.

In der unschärferen Variante wurde der Begriff bereits 1865 von Hermann Grote verwendet, der z.B. das gleichzeitige Bestehen von Gold- und Silberwährung ohne fixen Wechselkurs als solche bezeichnete (vgl. Hamm, 1927, S.4 ff.). Die Bedeutung wurde dann später von Friedrich August von Hayek als Teil eines Reformvorschlages für das internationale Währungssystem übernommen. Dabei sollten private Währungen als parallele Zahlungsmittel offiziell anerkannt werden. Durch ihre gegenseitige Konkurrenz sollte dann ein stabiles Währungssystem entstehen (Hayek, 1990). Dementsprechend gibt es in der Volkswirtschaft eine engere und eine weitere Definitionsmöglichkeit von Parallelwährung:

  1. Enge Definition: Als Parallelwährungen bezeichnen wir staatlich herausgegebene, offizielle Zweitwährungen ohne festen Wechselkurs neben dem gesetzlichen Zahlungsmittel. Eine Parallelwährung kann eine stabile, harte Währung sein (z.B. eine ausländische Währung), die neben der schwachen, weichen Landeswährung verwendet wird, um beispielsweise einer Hyperinflation in der Landeswährung zu entgehen. Umgekehrt kann aber auch eine schwache Inlandswährung als Parallelwährung herausgegeben werden, um die Binnenwirtschaft anzukurbeln und die Exportwirtschaft wieder wettbewerbsfähiger zu machen.
  2. Weite Definition: Eine Parallelwährung ist eine zusätzliche, neben dem gesetzlichen Zahlungsmittel geduldete oder gar offiziell anerkannte weitere Währung mit einem universellen Anspruch als Zahlungsmittel. Beim Begriff Parallelwährung wird im Gegensatz zum Begriff Komplementärwährung (Ergänzung) von einem Konkurrenzprinzip der Währungen ausgegangen, und von einem Wechselkurs zur offiziellen Währung ausgegangen.

In der Literatur (Hahn, 1969) wird gelegentlich dazu noch unterschieden zwischen Parallelwährungen (mit frei schwankendem Wechselkurs) und Doppelwährungen (mit festem Wechselkursverhältnis zur offiziellen Erstwährung). Doppelwährungen waren bis ins 19. Jahrhundert vor allem in Münzgeld-Systemen verbreitet, so wurden z.B. Gold- und Silbermünzen oder Scheidemünzen mit einem festgelegten Wertverhältnis zueinander gehandelt bzw. verrechnet und akzeptiert. In den Jahren bis zur Euro-Einführung am 1. Januar 2002 stellten auch die Nationalwährungen unwiderruflich an den Eurokurs gekoppelte Doppelwährungen dar. Mit diesem Ansatz ließe sich auch das heutige konventionelle Währungssystem mit Bargeld das von den Zentralbanken herausgegeben wird und Giralgeld das von kommerziellen Banken geschöpft wird, als ein Doppelwährungssystem bezeichnen.

Wegen der Fülle an Formen komplementärer Währungen und einer dezidierten Offenheit gegenüber Herausgebern einzelnen Währungen verwenden wir bei monneta den Begriff Parallelwährung in der ersten, engeren Definition als einem Unterbegriff von Komplementärwährungen.

 

Parallelwährung kontrastiert damit auch immer den Begriff der Einheitswährung, der heute einen wichtigen Teil der Gelddebatte prägt, ohne dass er deswegen genannt wird. Die Vorstellung, mit einer einzigen Währung – die dann auch mit dem Begriff “Geld“ gleichgesetzt wird– alles machen zu können, wird allgemein angenommen und kaum hinterfragt. Die Idee, dass Nationalstaaten automatisch auch eine eigene ausschließliche Nationalwährungen haben müssten, resultiert aus der nationalistisch geprägten Vorstellung von Volkswirtschaften des 19. Jahrhunderts. Durch die Definition einer einzigen Währung als gesetzlichem Zahlungsmittel wird ein abgegrenzter, durch einfache Regelungen lenkbarer Wirtschaftsraum („Markt“) gebildet. Dies deutet auf die bis heute selten reflektierte Grundlogik hin, dass eine Währung eine der zentralen Voraussetzungen jeden Marktes ist. 1 Ein moderner Markt kann ohne eine Währung nicht existieren, weil jeder Kauf, als zentrale Marktfunktion nur mit den Transaktionen einer Währung  erfolgen kann. Dieses Konzept der Integration durch eine einzige Währung wird nun durch die Idee von Parallelwährungen in Frage gestellt. Diese werden auch als Korrekturfaktoren für verfehlte Wirtschaftspolitik postuliert. Durch zwei oder mehr Währungen entsteht erstmals eine Wahlmöglichkeit für die Nutzenden und damit können wirtschaftliche Ausgleichsvorgänge stattfinden.

Daraus lässt sich auch ableiten, dass ein Staat eine landeseigenen Währung benötigt – bei Verwendung einer internationalen Währung wie dem Euro wenigstens einer Parallelwährung – um gezielt und dosiert geldpolitisch Einfluss auf die eigene Binnenkonjunktur und Außenwirtschaft zu nehmen. Dies wird auch als Konzept des monetären Föderalismus bezeichnet (Theret, 2017).  Nur durch die Möglichkeit einer Werteverschiebung, d.h. Wechselkursanpassung, kann er seine Transfer- und Exportabhängigkeit entscheidend steuern. Parallelwährungen können deshalb ein Mittel sein, die staatliche Souveränität zu verstärken. Hierzu gab es immer wieder auch Ökonomen, die solche Konzepte vorschlugen. Ein heute fast vergessener war Robert Eisler, der verschiedene Vorschläge zur Geldreform machte und bereits um 1930 ein Parallelwährungskonzept vorschlug. Dabei sollte neben der existierenden Währung für die laufenden Ausgaben und Käufe (Current Money) eine zweite Währung als Recheneinheit und Kreditwährung (Contract Money; Banco Money) geschaffen werden. Diese zweite Währung würde von der Zentralbank als reine Buchwährung geführt, die durch einen Warenkorb wertstabil gehalten werden sollte. Durch einen Wechselkurs zwischen den beiden Währungen würde die Inflation ausgeglichen und eine Steuerung Richtung höherer Stabilität der Wirtschaft möglich. (vgl. Wenzlaff, 2019 und Löscher/Wenzlaff 2020) Eine erfolgreiche Umsetzung eines solchen Konzeptes fand in Brasilien vor der Einführung des heutigen Real mit der URV statt (siehe unten).

Die bewusste Einführung von Parallelwährungen als Korrekturmaßnahme wurde inzwischen aber zu einem fast vergessenen Konzept, das der noch immer herrschenden Lehrmeinung einer angeblichen Geldneutralität widerspricht. Trotzdem sind vor allem in den Jahren seit der Finanzkrise 2008 sehr viele neue Vorschläge zur Einführung von Parallelwährungen gemacht worden, wie zum Beispiel zur Lösung der Eurokrise in den PIGS-Staaten (siehe Griechenland im folgenden Abschnitt). Mit dem Auftreten der Blockchain Technologie hat sich die Diskussion wieder belebt und auch in der Praxis sind Parallelwährungen deshalb an vielen Orten zur realen Möglichkeit geworden.

 

Beispiele

 

Es folgen einige historische und aktuelle Beispiele für Parallelwährungen oder damit zusammenhängende Phänomene.

 

USA

In den USA hatte die Verwendung von Parallelwährungen lange Zeit Tradition. Ursprünglich schuf der Staat unter Abraham Lincoln während des Bürgerkriegs ein eigenes direkt emittiertes Papiergeld, die «Greenbacks» genannt wurden, weil ihre Rückseite nur in grüner Farbe bedruckt waren. Diese US-Noten war zuerst nicht mit Gold oder Silber gedeckt, also ein reines «fiat»-Geld. Die Greenbacks konnten parallel mit dem damals von den privaten Banken herausgegebenen Noten verwendet werden, waren aber neben den staatlichen Münzen alleiniges echtes gesetzliches Zahlungsmittel.

Erst 1913 wurde mit dem «Federal Reserve Act» ein Ende der privaten Banknoten beschlossen und das Herausgeben von Banknoten in eine einzige pseudo-staatliche Institution, der Federal Reserve transferiert. Somit bestanden ab dann zwei parallele sehr unterschiedliche Systeme (Doppelwährung) unter dem gleichen Namen «Dollar» als gesetzliche Zahlungsmittel.

Der Unterschied zwischen einer US-Note (Greenback) und einer Federal Reserve Note bestand darin, dass eine US-Note eine direkte staatliche Schuldverschreibung darstellte und vom Finanzministerium direkt und zinslos in den Umlauf gebracht wurde. Federal Reserve Notes dagegen werden zwar gegen staatliche Schuldverschreibungen herausgegeben, müssen aber mittels Zinsen bezahlt werden. Die zwölf Federal Reserve Banks zahlen ihren Eigentümern daraus eine Dividende aus. Das Ende der Bürgerfreundlichen Alternative Greenback kam 1971, als Präsident Nixon die Goldbindung des Dollars aufhob und gleichzeitig, man könnte auch sagen im Schatten der Turbulenzen, die daraus entstanden, wurde die Ausgabe Greenbacks eingestellt. Mit der lapidaren Begründung die US-Noten hätten keine Funktion mehr, die nicht bereits durch die Federal Reserve-Noten ausreichend erfüllt würden, wurden keine neuen US-Noten mehr in Umlauf gebracht. Sicherlich zur Freude der Eigentümer der Federal Reserve, die nun den vollen Zugriff auf die nationale Währung erlangten.

Es gab aber auch später wieder neue Versuche, nach dem Vorbild des Greenbacks staatliches Geld direkt herauszugeben. Zum Beispiel griff Arnold Schwarzenegger als Gouverneur für den US-Bundesstaat Kalifornien im Sommer 2009 auf staatliche Schuldverschreibungen, so genannte IOU’s (von „I owe you: Ich schulde Dir“) als Parallelwährung zurück, um einen Liquiditätsengpass zu überbrücken.

 

Deutschland und der Euroraum

Ohne hier auf die vielfältigen Experimente des frühen 20.Jahrhunderts einzugehen, wurde z.B.  die D-Mark in der DDR inoffiziell als Parallelwährung gehandhabt. Im Zuge der Deutsch-Deutschen Wiedervereinigung plädierten der damalige Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine und viele Sachverständige für die vorübergehende Beibehaltung der Ostmark als Parallelwährung zur DM. „Eine anfängliche Koppelung der Währungen durch einen festen Kurs von etwa 4:1 würde den Umbau der ostdeutschen Wirtschaft abschirmen und DDR-Produkte durch den Preisvorteil wettbewerbsfähig machen.“ (Jarausch, 1995, S.220) Damit sollte eine behutsame Anpassung an die wettbewerblichen Marktverhältnisse des Westens ermöglicht werden. Leider konnte dieser Vorschlag nicht gegen die simple Idee einer “Währungsunion” von Bundeskanzler Kohl durchgesetzt werden.

Und als Vorläufer des Euro wurde parallel zu den bestehenden europäischen Währungen die Europäische Währungseinheit (abgekürzt EWE oder ECU, von englisch European Currency Unit) als übergeordnete Parallelwährung eingeführt. Sie war von 1979 bis 1998 die Rechnungseinheit der Europäischen Gemeinschaften (EG), resp. der Europäischen Union (EU). Es bestanden bereits schon zum Start auch Überlegungen den ECU auszubauen und die Nationalwährungen weiter bestehen zu lassen (Graumann 1979). Darauf wurde aber nicht gehört.

In den ersten Jahren nach der Euro-Einführung flammte das Thema Parallelwährung noch einmal kurz und vereinzelt in außerparlamentarischen Kreisen auf, so z.B. in Großbritannien (Boyle 2003). Mit der Krise 2008 und dann besonders mit der Euro-Krise und dem Griechenland-Desaster von 2011 tauchten die Überlegungen in umgekehrter Richtung, d.h. zur Wiedereinführung von Nationalen Parallelwährungen, wieder auf.

Monneta Experte Ludwig Schuster zählt in der Studie Parallelwährung des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft BVMW (2012, S.6) rund dreissig neue Vorschläge für Parallelwährungen in der Eurozone, unter anderem von namhaften Ökonomen wie Thomas Meyer, Wilhem de Buiter und Richard Douthwaite.

Die Parallelwährungs-Vorschläge kamen aus den unterschiedlichsten ökonomischen und politischen Richtungen und unterschieden sich teils gravierend im Hinblick auf die Motive – „was soll damit eigentlich bezweckt und wem soll damit geholfen werden?“ – aber auch hinsichtlich der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen. Bei aller Unterschiedlichkeit waren sich die Befürworter darin einig, dass Parallelwährungen angesichts stark unterschiedlicher wirtschaftlicher Bedingungen in den europäischen Mitgliedsstaaten ein Mittel zur ökonomischen Selbsthilfe und aufholenden Entwicklungen sein könnten. Bei entsprechender Zielstellung seien sie grundsätzlich geeignet, das volkswirtschaftliche Fundament in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu stärken und den gemeinsamen Währungs- und Wirtschaftsraum zu stabilisieren, so die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung.

 

Griechenland

Wie bereits erwähnt, hatte die Idee einer staatlichen Parallelwährung bei Vorschlägen zur Bewältigung der Schuldenkrise in Griechenland besondere Aktualität gewonnen. Für Furore sorgte der „Geuro“-Beitrag des damaligen Deutsche Bank Chefvolkswirts Thomas Mayer. Eigene Vorschläge kamen auch von Monneta (Schuster/Kennedy 2011) und (Gelleri 2012). Selbst der griechische Finanzminister Yannis Varoufakis hatte bereits vor Amtsantritt seine eigene Parallelwährungs-Idee FT-Coins (Future-Taxes-Coin) auf Basis von Steuergutschriften und Blockchain-Technologie veröffentlicht und scherzhaft am 1. April 2015 die tatsächliche Einführung angekündigt (Bossone/Cattaneo, 2015). Das wurde ihm aber von den anderen Europäischen Finanzministern übel angerechnet.

Weiter wurde vorgeschlagen, die Drachme oder eine Neue Drachme, respektive einen Neuro (Gelleri, 2015) parallel zum Euro als Binnenwährung einzuführen. Damit sollte die Liquidität geschaffen werden, die durch den Abfluss des Euro entzogen wurde und ohne die die Bevölkerung trotz Leistungsbereitschaft und vorhandener Infrastruktur nicht aus der Not herauskommen kann. Gelleri und Meyer (2012) schlugen auch ein am Modell des Chiemgauer orientiertes Expressgeld vor, das durch den griechischen Staat als elektronische Währung parallel zum Euro herausgegeben werden könnte.

 

Osteuropäische Länder

Der Euro ist aber innerhalb der Europäischen Union nicht die einzige Währung. Besonders in Osteuropa haben sich unter den Ländern, die nicht dem Euro beigetreten sind, einige interessante Beispiele von faktischen Parallelwährungen herausgebildet:

  • Polen, Tschechien, Ungarn und Rumänien haben ihre eigene Währung mit flexiblem Wechselkurs zum Euro behalten. Der Euro spielt aber in der Praxis auch im Inland eine wichtige Rolle.
  • Kroatien hat eine eigene Währung, die in einem nach oben und unten begrenzten Rahmen parallel zum Euro geführt wird.
  • Bosnien und Bulgarien halten eine fixe Bindung ihrer Währung an den Euro mittels der Hilfe eines sogenannten «currency boards»

In einer IMF Studie (Belhocine et.al., 2016) wurden diese verschiedenen Systeme im Zeitraum 2003 bis 2016 miteinander verglichen. Die Resultate zeigen ein differenziertes Bild. Eindeutig zeigte sich, dass die globale Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 von Ländern mit eigener Währung oder flexibler Anbindung besser bewältigt werden konnte. Durch die Anpassung ihrer Wechselkurse wurde der Schock gelindert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit konnte besser erhalten werden. Die Dauer der Rezession war wesentlich kürzer. Außerdem erlebten die Länder mit eigenständiger Währungspolitik danach eine stärkere Erholung ihrer Wirtschaft. Insgesamt deutliche Zeichen, dass eine eigenständige Währung ein gutes Werkzeug und Teil einer resilienten Souveränität eines Landes ist.

 

Italien

Die Parallelwährungsdiskussion flammte im Zusammenhang mit der weiter andauernden Krise des Euro in Italien wieder auf, als Anfang 2019 Pläne der Regierung Salvini/Di Maio bekannt wurden, eine Parallelwährung auf Basis einer staatlichen Schuldverschreibung («Mikroobligation») genannt Mini-Bot (Abkürzung für Mini Buono del Tesoro) herauszugeben. Eine entsprechende Motion wurde im Mai 2019 vom Parlament verabschiedet aber anschließend von den Europäischen Gremien heftig kritisiert. Um die Idee ist es nach der selbstverschuldeten Absetzung der rechten Regierung im September 2019 still geworden. Die Idee hat aber bei einigen Politikern und Künstlern bereits eine erstaunliche Anzahl von Vorschlägen zum Aussehen der möglichen Parallelwährung erzeugt.

 

Argentinien

Argentinien ist bezogen auf Parallel- und Komplementärwährungen eines der interessantesten Länder der Welt. Immer wieder wurden hier von den einzelnen Provinzen parallele Währungen auf der Basis von Schuldscheinen auf zukünftige Steuern herausgegeben. Théret zählt im Zeitraum von 1890 bis 2003 vier «Wellen» von solchen Erscheinungen (2017, p.11ff.), wobei die letzte Welle 2001-2003 während einer großen Währungskrise stattfand. (Diese wurde hervorgerufen durch eine neoliberale Politik und eine fixen Dollarbindung des Peso, was zu einer Überbewertung und einer daraus folgenden enormen Verschuldung führte.)

Die Provinzwährungen wurden «Bonos de Cancelación de Deudas» (Anleihen zur Schuldentigung) genannt und hießen dann z.B. «Quebracho» (Provinz Chaco), «Petrom» (Provinz Mendoza), “Bocade”  (Provinz Tucman) oder einfach «San Luis» (Provinz San Luis). Zum Höhepunkt der Bewegung in den Jahren 2001-2003 hatten 17 von 23 Provinzen eigene Währungen, viele davon waren zinslose Systeme. Mehr als 30% der nationalen Geldmenge wurde damit zeitweise von Parallelwährungen repräsentiert (Gómez, 2016, S.54). Damit konnte unter anderem der krisenbedingte Einbruch der Geldversorgung und die Einschränkungen der Provinzen durch hohe Überschuldung gemildert werden. Obwohl die argentinische Verfassung eine stark zentralisierte Nationalbank vorsieht, die alleine für die Geldpolitik verantwortlich ist, waren die Provinzwährungen keine Konkurrenz-, sondern Komplementärsysteme, die die zentrale Politik entlastete. Deshalb wurde sie auch offiziell unterstützt oder geduldet (Théret, 2017, p.26-27). In derselben Krise hatte in Argentinien noch ein zweites Währungsphänomen eine Blüte: Die «Redes de Trueque» (RT) (Tauschhandelsnetzwerke). Dies waren nachbarschaftliche Komplementärwährungen, die sich auch übergreifend zu Netzwerken verbanden und die direkte Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Dingen unterstützten (Gómez, 2016). Diese Komplementärwährungen gab es zum Teil bereits seit 1995, doch durch die Krise bekamen sie einen ungeahnten Auftrieb.

Das führte dazu, dass an vielen Orten bis zu vier verschiedene Währungsebenen vorhanden waren und miteinander funktionierten:

  • Lokale Währung (RT)
  • Provinzwährung (Bonos)
  • Landeswährung (Peso)
  • Dollar (als Hartwährung und Wertaufbewahrung)

Argentinien kann damit als gutes Beispiel eines föderalistischen, mehrstufigen Systems gesehen werden, das zwar ungeplant und nur durch die Krise «erzeugt» worden ist, das aber wichtige Hinweise auf ein echt stabiles und zukunftstaugliches Währungssystem geben kann.

Das Ende der Provinzwährungen wurde 2003 erreicht, als die Zentralregierung und auch die Provinzregierungen selbst unter dem Druck des Internationalen Währungsfonds IWF das Versagen einiger weniger solcher Währungen zum Anlass nahmen, alle zusammen zurückzurufen und zu beenden (vgl. Théret, 2017, p.8).

 

Brasilien

Die Unidade Real de Valor oder URV (portugiesisch, Realwerteinheit) war eine Parallelwährung, die im März 1994 als Teil des “Plano Real” von Präsident Itamar Franco zur Stabilisierung der Wirtschaft und der Überwindung wiederkehrender Inflationen in Brasilien geschaffen wurde. Sie war das theoretisch anspruchsvollste Stück des Plano Real und basierte auf einer früheren akademischen Arbeit von Pérsio Arida und André Lara Resende, dem „Larida-Plan“, der 1984 veröffentlicht wurde.

URV war als ein vorübergehendes Instrument konzipiert, um die „psychologische Trägheit“ aufzubrechen, die in der brasilianischen Mentalität vermutet wurde und die Preise als Folge der subjektiven Einschätzung der Inflation oder einer vorbeugenden Anpassung ohne Kostenbewertung ständig steigen ließ. Die URV sollte als Parallelwährung zu der damals bestehenden Nationalwährung “Cruzeiro-Real” (CR)  abgekoppelt werden von den Auswirkungen der Inflation auf letzteren, die damals 1.200% pro Jahr überstieg. Die Idee bestand darin, die Auswirkungen der Hyperinflation vollständig von der alten Währung (CR) absorbieren zu lassen, während eine neue Währung (nominal gegenüber dem Dollar) stabil sein sollte, indem ihr Wechselkurs gegenüber der alten Währung angepasst wurde. URV war aber eine reine Rechnungswährung. Als der Übergang geglückt war, wurde die neue Währung namens “Real” mit einer 1:1 Parität zur URV eingeführt und sowohl die alte Währung (CR), als auch die URV abgeschafft. Dieses Parallelwährungsexperiment gelang vollauf und transferierte die neue brasilianische Währung bezüglich Inflation wieder auf einen stabilen Wert. Bereits 1999 musste der Real dann aber wegen der grassierenden Kapitalflucht wieder um 50% abgewertet werden. 2

 

Venezuela

Die Idee einer parallelen „Petro“-Währung in Venezuela wurde bereits 2009 durch den damaligen Präsident Venezuelas, Hugo Chávez, geäußert. Es sollte eine internationale Währung namens „Petro“ geschaffen werden, die hauptsächlich auf den Ölreserven einiger Länder der Welt basieren würde und die Vorherrschaft des Dollars als alleinige Währung im Ölgeschäft brechen könnte. Im Dezember 2017 kündigte der neue Präsident Nicolás Maduro dann die geplante Einführung einer solchen digitalen Währung an. Am 5. Januar 2018, kündigte Nicolás Maduro die Ausgabe von hundert Millionen «Petros» und die Veröffentlichung eines «Whitepapers» (also eines technischen Konzeptes der Währung) an (Chohan 2018). Seither herrscht eine widersprüchliche Informationslage vor. Die Währung sei zwar herausgegeben worden, aber noch keine einzige Transaktion sei vollzogen worden oder ähnliche Meldungen kursieren im Internet. Präsident Trump hat sie bereits verboten und effektiv scheint es diese Währung doch nicht zu geben, etc. (Prospero, 2019). Die Idee mittels einer digitalen Parallelwährung die desolate Lage der Nation zu verbessern ist vorhanden, aber die Umsetzung scheint bisher noch nicht gelungen zu sein. Inzwischen hat sich aber Bitcoin als wichtigste Parallelwährung in Venezuela als «Notwehr gegen den Staat» etabliert, wie die NZZ schreibt.

 

Blockchain-basierte Parallelwährungen

(Siehe auch unseren Einführungsartikel zum Thema)

Der Ursprung der Kryptowährungen liegt einerseits in wissenschaftlicher Forschung zu neuen Datenbanken und Informationssystemen, andererseits in der Bewegung von Cyberpunks, Hackern und Computer-Nerds mit libertären Ideen von Freiheit ohne Staat oder Hierarchien. Das erste funktionsfähige «Produkt» dieser Bewegung, das weltweit Furore machte, war die Kryptowährung Bitcoin (siehe nächster Abschnitt), die mittels der Blockchain-Technologie umgesetzt wurde. Inzwischen wurden die verwendeten digitalen Technologien auf allen Ebenen weiterentwickelt und tausende von neuen Kryptowährungen oder -token sind entstanden. Die meisten davon sind privat geschöpfte Komplementärwährungen, viele Experten sehen in der Blockchain-Technik jedoch eine Möglichkeit effizientere (und hoffentlich bezüglich Nachhaltigkeit auch effektivere) zentralbankgeschöpfte Parallelwährungssysteme zu entwickeln.

 

CBDC = Central Bank Digital Currency

CBDC (genauer Central Bank Issued Digital Currency) – digitales Zentralbankgeld – ist eine Bezeichnung für neue digitale Währungen, welche von Zentralbanken herausgegeben werden sollen. Die Idee dazu wurde etwa 2013/2014 durch den Erfolg von Bitcoin und weiterer Kryptowährungen angestoßen, hat aber inzwischen bereits verschiedene Wandlungen und Weiterentwicklungen erfahren: «Anfänglich hatte man sich das digitale Zentralbankgeld als ein Kryptogeld in Landeswährung vorgestellt, auf Basis der Distributed-Ledger- und Blockchain-Technologie. (…) Auch die Verlautbarungen der Bank von England zu Central Bank Issued Digital Currency suggerierten zunächst, es würde sich um Kryptogeld handeln.» (Huber, 2018, S.3) Bald wurde dies aber generalisiert und gesagt, digitales Zentralbankgeld sei eine neue Geldart, die zwar den privaten Kryptowährungen etwas entgegensetzen soll, die selbst aber kein Kryptogeld sein muss. «Es gehe vielmehr um eine ‚kontobasierte Lösung‘, also um unbares Zentralbankgeld auf Konten für den Publikumsverkehr.» (ebd.) Dies aufgrund der Erkenntnis, dass blockchainbasierte Währungen in absehbarer Zeit nicht imstande sein werden, die Anforderungen von Zentralbankgeld zu erfüllen (Z.B. ein ausreichender Durchsatz von Transaktionen). Somit sind die aktuellen Konzepte, an denen gearbeitet wird primär solche, die zentralisierte kontobasierte Währungen vorschlagen. Grundsätzlich handelt es sich also um Parallelwährungen nach unserer weiteren Definition, die 1:1 an die nationale Währung gekoppelt wären und einfach technisch auf einem anderen System betrieben würde, sei es eine Blockchain oder ein Serversystem für kontobasierte Versionen.

Bereits weit fortgeschrittene Überlegungen zu CBDC hat die schwedische Notenbank (Riksbank) mit der E-Krona gemacht. Dabei wurde besonders von der Situation ausgegangen, dass in Schweden die Bargeldnutzung stark schwindet und damit die Frage auftaucht, ob ein «Digitales Bargeld» (digital cash) als Ersatz und Komplement geschaffen werden sollte. Es wurden verschiedene Studien dazu gemacht, die folgende Punkte beinhalten (Söderberg, 2019):

  • Kann ein «Markt der Zahlungsmittel», der gänzlich von privaten Akteuren dominiert wird garantieren, dass Zahlungssysteme für die ganze Gesellschaft funktionieren?
  • Könnte eine staatliche digitale Währung, eine E-Krona, einige Probleme einer bargeldlosen Gesellschaft lösen (z.B. bei einem Stromausfall)?
  • Welche Effekte hätte eine E-Krona auf die Finanzmärkte?

Während Schweden damit einen Ansatz für die Sicherung der nationalen Währungsinfrastruktur für die Bevölkerung sieht und sich ausdrücklich als ein konto- basierter Ansatz versteht, lassen die Überlegungen der Bank of England es offen, ob digitale Währung Kryptogeld oder Kontogeld sein soll. Auch wurden im englischen Modell noch weitere Varianten vorgeschlagen, wo z.B. CBDC nur für Banken verwendbar wäre (was die Grundidee wieder stark relativieren würde, Huber, 2018, S.9f.).

Weitere Länder und Notenbanken prüfen Möglichkeiten und Auswirkungen einer eigenen digitalen Währung. Zusammen mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), haben die Bank of Canada, die Bank of England, die Bank of Japan, die Europäische Zentralbank, die Sveriges Riksbank und die Schweizerische Nationalbank kürzlich eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um Erfahrungen beim Evaluieren der Einsatzmöglichkeiten von digitalem Zentralbankgeld (CBDC) in ihrem jeweiligen Heimatland bzw. Hoheitsgebiet auszutauschen. (SNB, 2020) Im deutschen Bundestag gab es 2019 bereits eine Anfrage der FDP zu CBDC und im Januar 2020 äußerte sich der Chef der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, in einer Rede zu offenen Fragen, die er sieht. « Je nach Ausgestaltung würden die Kunden womöglich in großem Stil von Bankguthaben in digitales Zentralbankgeld umschichten. Das würde längerfristig das Finanzsystem erheblich verändern. Und im Falle einer Bankenkrise könnte die Gefahr eines Bank-Runs steigen, wenn sich die Schäfchen per Mausklick ins Trockene bringen lassen.» Eine eventuelle CBDC-Herausgabe durch die Bundesbank erfordere jedoch eingängige Recherchen, so Weidmann. (Zitiert nach https://www.btc-echo.de/deutsche-bundesbank-erforscht-digitales-zentralbankengeld-cbdc/, Zugriff 06.02.20)

Indirekt gibt er damit natürlich zu, dass das bestehende Bankengeld krisenanfällig ist und ein CBDC als «Vollgeld light» (Huber) eine sicherere und bessere Lösung wäre. Dies allerdings auf Kosten der Geschäftsbanken, die damit möglicherweise einen lukrativen Teil ihres Geschäftsfeldes verlieren würden. Das Thema bleibt also aktuell.

 

Nachhaltigkeitswährungen

Das Konzept der Parallelwährung wird seit kurzem auch als Möglichkeit zur Verwirklichung von Nachhaltigkeits- und Klimazielen vorgeschlagen. Die Weltakademie für Kunst und Wissenschaft (World Academy of Art & Science, WAAS) hat die „TAO of Finance“-Initiative ins Leben gerufen, die eine Finanzierung der 17 Nachhaltigkeitsziele der UNO (Sustainable Development Goals SDG’s) vorschlägt. Dabei sollen „grüne“ Parallelwährungen geschaffen werden, mittels denen unmittelbar die notwendigen Nachhaltigkeitsmaßnahmen finanziert werden könnten. Damit wäre es möglich, die „lock-in“ Situation (Blockierung) zu lösen, in der sich die bestehende Wirtschaft befindet, in der jegliche größere Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit vom Prinzip her nicht machbar sind. Grund dafür ist das bestehende Geld- und Finanzsystem, das alle Finanzströme unaufhaltsam in Spekulation und Vermögenskonzentration ableitet. Der Spiritus Rector der Initiative ist monneta Experte Prof. Dr. Stefan Brunnhuber. Der Vorschlag umfasst eine Trennung der gesamten Wirtschaft in grüne und nachhaltige Belange und eine weiterbestehende konventionelle Wirtschaft. Der Vorschlag umfasst vorerst das „big picture“, also das Grundsystem zur Lösung der Finanzierungsfrage für die Nachhaltigkeitsziele (Brunnhuber 2018). Die genauen Details der neuen wirtschaftlichen Zusammenhänge und des grünen Währungssystems sind zur Zeit noch in Entwicklung. Dazu das Interview mit Professor Brunnhuber zu seinem Vorschlag im Tagesspiegel.

 

Zusammenfassung

Das Konzept der Parallelwährung wird meist als Bedrohung für stabile nationale Währungen dargestellt, hat jedoch im Hinblick auf die Bekämpfung der Eurokrise und Wiederherstellung einer akzeptablen Lebensqualität für alle Menschen vor allem in den von Währungsturbulenzen betroffenen Ländern eine hohe Relevanz. Die bestehenden Vorschläge für Parallelwährungen zum Beispiel im Euroraum werden jedoch mehrheitlich ignoriert. Dies vor allem deshalb, weil die neoliberal geschulten Fachleute, die heute überall das Sagen haben, Geld als Ware sehen, die am besten weiterhin als staatlich garantiertes Monopol in privaten Händen bleibt. Dies ist sicher mit ein Grund, warum die weiter andauernde Finanzkrise nicht gelöst werden kann und die Stabilität des weltweiten Finanzsystems laufend sinkt. Die Idee von Parallelwährungen hat Potential und hätte es deshalb verdient, genau untersucht und als Lösungsansatz erprobt und umgesetzt zu werden.

 

Weiterführende Links:

MONNETA Aufruf: Ja zu einer Parallelwährung für Griechenland, 2012

Ludwig Schuster, Vortrag bei Ergänzungsveranstaltung zur VfS Jahrestagung in Göttingen, 2012 (PDF-Präsentation,Youtube Video)

Ludwig Schuster, Vortrag bei Veblen Institut, Paris, 2013 (PDF-Präsentation)

Das IFO Institut (Informations- und Forschungsstelle für Wirtschaftsbeobachtung) gibt immer wieder interessante Berichte zu Parallelwährungen heraus.

 

Literaturangaben:

Belhocine, N.; / Crivelli, E.; / Geng, N.; / Scutaru, T./ Wiegand, J.; / Zhan, Z. (2016: Taking Stock of Monetary and Exchange Rate Regimes in Emerging Europe, International Monetary Fund. European Department. https://www.imf.org/external/pubs/ft/dp/2016/eur1603.pdf

Bossone, B. / Cattaneo, M. (2015) A parallel currency for Greece: Part I+II. VOX CEPR policy portal. https://voxeu.org/article/parallel-currency-greece-part-i, https://voxeu.org/article/parallel-currency-greece-part-ii

Boyle, D. (2003), Beyond Yes and No – A Multi Currency Alternative to EMU, A nef discussion paper, New Economics Foundation, London. https://neweconomics.org/2003/05/beyond-yes-no

Brunnhuber, S. (2019):Transforming the Future of Money, Konferenzbeitrag, Inter-University Centre, Dubrovnik – November 18-20, 2019, http://www.worldacademy.org/conference-page/transforming-future-money-papers

Brunnhuber, Stefan (2017) : Financing the Future: An Argument for a Parallel Optional Currency, GLO Discussion Paper, No. 128, Global Labor Organization (GLO), Maastricht, https://www.econstor.eu/bitstream/10419/169413/1/GLO-DP-0128.pdf

BVMW Sammelband (2012): Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Die Parallelwährung: Optionen, Chancen, Risiken  (PDF)

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Viele Bartersysteme zielen darauf ab ihren Teilnehmern die Möglichkeit zu bieten, sich gegenseitig Waren und Dienstleistungen anzubieten und zu erwerben, ohne dabei herkömmliches Geld als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Tausch wird innerhalb des Netzwerkes in einer internen Einheit verrechnet, auf die sich die Teilnehmer geeinigt haben. Bei professionellen und kommerziellen Tauschgeschäften zwischen Unternehmen spricht man von Barter- oder Kompensationsgeschäften.

Sowohl Schulden als auch Guthaben im Barter- und Kompensationsgeschäft sind üblicherweise zinsfrei. Es können jedoch Mitgliedsbeiträge, Vermittlungsprovisionen, Werbungs- und Transaktionsgebühren anfallen (in Nationalwährung und/oder Verrechnungseinheiten). Bei einem Zahlungsausfall oder Regelverstoß kann die Betreibergesellschaft die Mitgliedschaft kündigen und eine Begleichung des offenen Kontensaldos und ggf. entstandener Schäden in der Nationalwährung verlangen.

Diese Praxis ermöglicht Unternehmen Geschäfte mit Kunden und Zulieferern innerhalb des Barter-Netzwerks auch ohne Vorhaltung von Bargeldreserven. Das schont die Liquidität und kann vor allem in konjunkturschwachen Zeiten hilfreich sein. Viele Barterclub-Mitglieder nutzen die Plattform zudem als sekundären Markt, um unterausgelastetes Produktionspotenzial oder überflüssige Lagerbestände mit einem Preisabschlag zu verwerten, ohne dass sie damit den auf dem „ersten Markt“ veranschlagten Standardpreis gefährden. Nicht zuletzt ist auch die Gewinnung von neuen Kunden und Lieferanten für viele Unternehmen ein wichtiges Argument.

Die globale Barter-Industrie setzt nach Aussage der International Reciprocal Trade Organisation (IRTA) jedes Jahr Milliarden um. In Deutschland ist die Bekanntheit von Bartersystemen noch relativ gering, auch wenn während der Finanzkrise das Interesse daran offenbar zugenommen hat. Laut eigenen Angaben ist in Deutschland die DKG (Deutsche Kompensationsgesellschaft mbH) die führende B2B (Business to Business) Plattform für Bartergeschäfte. Diese ist wie viele andere Bartergesellschaften international vernetzt, so dass Teilnehmer mit Hilfe dieser Plattformen lokale, nationale und internationale Mitglieder-Märkte erschließen können. In Österreich sind die abc markets oder die GIT Trading aktiv.

Einkünfte aus Bartergeschäften werden wie Euroeinnahmen versteuert. Insoweit der Betreiber keinen Umtausch von Bartereinheiten gegen Nationalwährung anbietet, sind diese Währungen von Finanzaufsichtsauflagen befreit. Entscheidend ist dabei auch, dass innerhalb von Bartersystem nur zwischen den Mitgliedern verrechnet („kompensiert“) wird, aber keine Transaktionen von Bar- oder Giralgeld stattfinden. Zum anderen bietet die Betreibergesellschaft eines Barterclubs ihren Mitgliedern selbst weder Kredite noch Anlagemöglichkeiten und betreibt daher rechtlich gesehen kein Kredit- und Einlagengeschäft, das den Geschäftsbanken vorbehalten ist. Sie stellt nur den technisch-organisatorischen Rahmen und das Regelwerk zur Verfügung, mit dem sich die Mitglieder gegenseitig Überziehungsrahmen auf ihren Konten einräumen können.

Der Schweizer WIR-Franken (CHW) ist aus diesem Grund definitionsgemäß keine Barter-Währung, wie oft fälschlich dargestellt, sondern eine von der genossenschaftlichen WIR-Bank als Unternehmerkredit emittierte Privatwährung.

Mehr zur Funktionsweise der WIR Bank hier.

Reformbemühungen, die auf die staatliche Ebene zielen, haben es meist schwer. Ihre Befürworter müssen jahre- oder gar jahrzehntelang Lobbyarbeit betreiben, Einfluss auf Politiker und Politikberater nehmen, fachlich fundierte und politisch überzeugende Konzepte erarbeiten. Wenn Reformen über die politische Ebene realisiert werden, haben sie aber oft eine sehr weitreichende Wirkung: Denn Gesetze gelten lange und für alle – und nicht nur für die, die sich individuell für ein anderes Verhalten entscheiden.

Unter anderen Helmutz Creutz hat einen Vorschlag für eine umfassende Steuerreform formuliert (1984). Statt Arbeit zu besteuern, wie es heute mit der Lohn- und Einkommensteuer der Fall ist, will Creutz vor allem den Umweltverbrauch besteuern: Energie, Ressourcen, Boden, Verkehr. Steuern heißen so, weil man mit ihnen natürlich auch die Dynamik des Gesellschaftslebens steuert. Würde Arbeit billiger und dafür Ressourcen- und Energieverbrauch teurer, so würde das gesellschaftliche System dahin tendieren, den Ressourcen- und Energieverbrauch zu minimieren, während Arbeitskräfte immer Arbeit finden dürften. Grundlegende Steuerreformen könnten sehr wirksam sein, sind aber nicht einfach umzusetzen, weil Menschen sich nicht leicht ändern und weil sie nicht gerne Vorteile abgeben. Trotz mächtiger Lobbyorganisationen kommen immer wieder Vorschläge, das Steuersystem zu reformieren, auch solche, die die Umverteilung von Arm zu Reich z.B. durch höhere Kapitalertragssteuern verringern wollen.

Immer wieder Thema: Die (Wieder-)Einführung einer Vermögenssteuer. Wer viel besitzt soll nicht nur Steuern auf das zahlen, was ihm zusätzlich zufließt (Einkommen), sondern auch auf das, was er besitzt. Um die Finanzmärkte zu beruhigen schlug der Wirtschaftswissenschaftler James Tobin eine Transaktionssteuer auf Devisengeschäfte vor. Die sogenannte „Tobin-Tax” war Gründungsanlass für Attac – die zwei T in „Attac” stehen für taxation des transactions financières: Transaktionssteuer auf Finanzgeschäfte. Würde es Steuern kosten, an den Börsen Geschäfte mit Währungen oder sogar Aktien zu machen, würde sich das hektische Geschäft beruhigen, weil jede Transaktion mindestens ihre Steuer abwerfen muss. Und es würden zusätzliche Steuereinnahmen aus Spekulationsgeschäften erzielt.

Eine Regulierung des Bankgeschäfts wurde seit Beginn der Finanzkrise 2007/2008 intensiver diskutiert. Man könnte ein Trennbankensystem einführen, bei dem es Banken verboten ist, Kunden- und Kreditgeschäfte (Geschäftsbanken) mit dem risikoreicheren Investmentbanking zu verbinden. Denkbar wäre auch eine Begrenzung der Größe von Banken, so dass Banken Geschäftsbereiche ausgliedern oder verkaufen müßten, wenn sie zu groß werden. Dahinter steht die Überlegung: Wenn kleinere Banken in Schwierigkeiten kommen sind auch die Probleme kleiner, die dadurch entstehen. Heute sind viele Banken „to big to fail“, also zu groß um abgewickelt werden zu können. Ihre schiere Größe zwingt die Staaten dazu, ihr Überleben zu sichern. Banken sollten aber, genau wie andere Unternehmen auch insolvent gehen können, ohne ein Risiko, dass bei einer Bankeninsolvenz eine ganze Volkswirtschaft zahlungsunfähig wird, weil der Zahlungsverkehr zusammenbricht. Eine Regulierung des Bankenbereichs könnte auch dazu führen, Banken Leerverkäufe oder den Verkauf von Kreditausfallversicherungen zu verbieten oder den Eigenkapitalanteil zu erhöhen.

Dass Eigentum zu sozialen Spannungen führen kann, hat nicht zuletzt Karl Marx mit seinen Überlegungen zum „Kapital“ in die Diskussion gebracht. Kritik an der Eigentumsordnung kommt immer wieder auf. Die Wirtschaftswissenschaftler Gunnar Heinsohn und Otto Steiger leiten die Entstehung von Geld von der Verfügbarkeit von Eigentum ab. Geld und seine Funktionsweise wären demnach stark von der Idee des Privateigentums geprägt. Eine besondere Form des Eigentums ist Grund und Boden, denn dieses läßt sich nicht vermehren. Während andere Waren hergestellt und so vermehrt werden können, trifft dies auf Grund und Boden nur in sehr begrenztem Maße zu (z.B. durch Landgewinnung an der Küste). Das Privateigentum an Grund und Boden wird daher schon seit Jahrzehnten immer wieder durch Reformvorschläge infrage gestellt. Der wohl häufigste bodenreformerische Gedanke ist, Boden nicht als Privateigentum anzusehen, sondern als Gemeinschaftseigentum aller Menschen. Wer Boden nutzen will, pachtet ihn von der Gemeinschaft. Hier schlagen die Ideen den Bogen zum Allmende-Gedanken, für den Elinor Ostrom 2009 den Wirtschaftsnobelpreis bekam und der im deutschsprachigen Raum beispielsweise von Silke Helfrich unter dem Stichwort der Commons und des Commoning propagiert wird.