Fragen an die Parteien:

Mit der extremen Komplexität ist die Bankenregulierung fast nur noch einem ausgewählten Kreis aus Finanzexperten zugänglich und entzieht sich u.a. durch die fehlende Transparenz der kritischen Wahrnehmung in der Politik, den Medien und der Gesellschaft. Ein Ansatzpunkt für eine Reduktion der Komplexität ist die Abschaffung der „Risikogewichtung des Eigenkapitals“. In der gegenwärtigen Regulierung resultiert die Eigenkapitalanforderung an eine Bank unmittelbar aus der Risikobewertung ihrer Aktiva nach komplexen Risikomodellen. Zusätzlich differenziert die Bankenregulierung beim Eigenkapital nach drei verschiedenen Formen: hartes Kernkapital, zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital, was den Komplexitätsgrad in der Einstufung von Eigenkapital deutlich erhöht. Durch eine Abschaffung der Risikogewichtung würde sich die Regulierung damit auf die simple Vorgabe eines maximalen Verschuldungsgrades bzw. der Leverage-Ratio für Bankunternehmen konzentrieren, während die komplexe und extrem aufwändige Risikomessung und Gewichtung der Aktiva wegfallen würde.

Frage 4) Unterstützt Ihre Partei den Vorschlag der schrittweisen Abschaffung der Risikogewichtung des Eigenkapitals und des Ausweises – wie auch bei realwirtschaftlichen Unternehmen üblich – von „ungewichtetem“ Eigenkapital ohne weitere Differenzierung in Typen von Eigenkapital? Dokumentieren Sie die Position Ihrer Partei zu diesem Thema.

 

Antworten der Parteien:

(Reihenfolge nach Ergebniss der Bundestagswahl 2013)


Wie oben bereits ausgeführt, sind die Diskussionen im Rahmen der Baseler Gespräche und in den europäischen Beratungen derzeit in vollem Gang. Mit dem Basel III-Regelwerk wurde bewusst eine deutliche Stärkung der Eigenmittelausstattung des Bankensektors im Vergleich zum Vorkrisenniveau herbeigeführt. Diese Arbeiten müssen zügig abgeschlossen werden, damit Planungssicherheit herrscht.

Wichtig ist uns dabei, dass die Regulierung zielgenau ist und unbeabsichtigte Folgen vermieden werden. Auch die Besonderheiten unseres Bankensystems mit den vielen kleinen, regional tätigen Sparkassen und Volksbanken müssen berücksichtigt werden, damit die Finanzierung der Realwirtschaft und des Immobiliensektors nicht beeinträchtigt wird. In dieser Phase der Verhandlungen könnte eine Abschaffung der Risikogewichtung das genaue Gegenteil herbeiführen.


Die SPD unterstützt die internationalen und europäischen Bestrebungen, eine klare und angemessene Verschuldungsquote für Banken einzuführen. Es ist unser Ziel, schrittweise Eigenkapitalerhöhungen in Einklang mit einem nachhaltigen Finanzierungsmodell zu bringen und eine europäisch gangbare Lösung zur Berücksichtigung der Risiken von Staatsanleihen in den Bankbilanzen zu erreichen. Zudem ist bei der anstehenden europäischen Gesetzgebung darauf zu achten, dass hinreichend viel nachrangiges und wirklich verlustfähiges Fremdkapital vorgehalten wird, damit der im Rahmen der Bankenunion vorgesehene Bail-in von Fremdkapital wirklich praktikabel wird.


Der bisherige Regulierungsansatz, die Banken mit immer mehr und komplexeren Regeln zu überziehen, ist ein Holzweg. Komplexität lässt sich nicht mit Komplexität bekämpfen. Großbanken leisten sich ein Heer von hochbezahlten MitarbeiterInnen, deren einzige Aufgabe es ist, die Regeln auf legale Weise zu umgehen. Kleine Banken hingegen ersticken unter der Last der Bürokratie. Wir Grünen wollen deshalb einen differenzierten Regulierungsansatz, der auf klare, einfache, aber harte Regeln setzt. 

Im Bereich der Eigenkapitalregulierung fordern wir deshalb die Einführung einer klaren und einfachen „ungewichteten“ Eigenkapitalquote (Leverage Ratio). Diese soll schrittweise angehoben werden und mittelfristig 10 Prozent des gesamten Geschäftsvolumens umfassen. Diese muss mit Kernkapital erfüllt werden. 

Solange eine solche „ungewichtete“ Eigenkapitalquote nicht eingeführt ist, muss die Möglichkeit von Banken, interne Modelle zu benutzen um ihre Risiken und damit ihre regulatorischen Eigenkapitalanforderungen kleinzurechnen, eingeschränkt werden. Hierzu muss bei den derzeitigen Nachbesserungen der Basel III-Regeln eine an den Standardrisikogewichten orientierte Untergrenze eingezogen werden. Auch die Fokussierung auf wenige, harte Formen des Kernkapitals zur Reduktion der Komplexität und zur weiteren Stabilisierung des Finanzsystems scheint hierbei sinnvoll. 


Die Finanzmärkte von heute sind überkomplex. Daher droht jede halbwegs umfassende Finanzmarktregulierung – und wir haltendie heutige Regulierung für qualitativ und quantitativ zu schwach – selbst überkomplex und unsystematisch zu sein. Unsere zuvor skizzierte Idee des Finanz-TÜVs ist der konstruktivste Beitrag, um auch die Finanzmarktregulierung selbst wieder überschaubarer und anwendbarer zu machen. Wir halten eine generelle Daumenregel zur Eigenkapitalunterlegung ohne Differenzierung nach den jeweiligen Risiken der Aktiva unter den heutigen Bedingungen aber für kontraproduktiv. Denn sie verteuert für die Banken das „seriöse Kreditgeschäft“ und macht riskante Geschäftsmodelle billiger. Das kann nicht im Sinne der Stabilität des Finanzsystems und auch nicht im Sinne der VerbraucherInnen sein. Wir wollen die konkreten Möglichkeiten der Banken einschränken, durch die Kreativität „interner Modelle“ die eigenen Risiken kleinzurechnen.


Auf die Antwort zur Frage 1b) wird verwiesen. Zudem erkennen wir Freie Demokraten in der gegenwärtigen Regulierung durchaus einen Wert, die Komplexität der Geschäftsmodelle entsprechend ihres Risikos durch eine Eigenkapitalhinterlegung abzubilden. So genannte Onesizefits all-Lösungen können die Gefahr bergen, den spezifischen Belangen von kleinen und mittleren Finanzinstituten, aber auch von internationalen Großbanken nicht gerecht zu werden.


Noch keine explizite Beschlusslage der AfD zu diesen zum Teil speziellen Themen. Wir teilen aber die meisten lhrer Bedenken – insbesondere bzgl zu komplexer Regulierung und zur HFT-Problematik, die die ldee nachhaltigen lnvestierens völlig konterkariert.

 


 

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