Wie durch die Monetative berichtet, hat „das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung betont, dass öffentliche Stellen Bargeld zur Bezahlung entgegennehmen müssen. Die Frage wurde aber noch dem EuGH in Luxemburg vorgelegt – und dazu hat Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer jetzt eine Stellungnahme erarbeitet, die insbesondere darauf eingeht, dass Bargeld nicht aus Zufall als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel festgelegt wurde. Vielmehr sollte dies den Zweck erfüllen, unserem Geld einen Anker zu geben, den es nach der Abkehr von der Goldbindung rechtlich benötigte. Leider hat sich das Geld von unserer Rechtsordnung immer weiter entfernt – dankenswerterweise hat uns das Bundesverwaltungsgericht daran erinnert, dass die Rechtsordnung auch beim Geld gilt! Lesen Sie die Stellungnahme Gebauers hier.“