Fragen an die Parteien:

Die fehlende Berücksichtigung von ökologischen und gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen von unternehmerischen Investitionen und der beispielsweise so verstärkte Klimawandel bergen erhebliche Risiken für unsere Gesellschaft und das Finanzsystem, die bisher u.a. wegen der weitgehenden Abkopplung des monetären Systems von der Realwirtschaft unterschätzt werden. Zusätzlich fehlt es der Realwirtschaft an Impulsen und Steuerung aus dem Finanzsystem, im Hinblick auf eine Neuausrichtung unternehmerischer Investitionen, soziale und ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen. Gelder in Lebensversicherungen und Pensionskassen sowie die Rücklagen für die Beamtenpensionen werden derzeit völlig intransparent verwaltet, in der Regel ohne Berücksichtigung dieser Zusammenhänge. Hier ist es die Aufgabe der Finanzgesetzgebung und der Regulierungsbehörden, die Neuausrichtung des Finanzsektors und damit die Transparenz sowie die Integration von ökologischen und sozialen Zielen sowie guter Unternehmensführung (ESG) in die Regulierung von Finanzinstitutionen voranzutreiben. Es sind zahlreiche Ansatzpunkte denkbar: Die Folgen des Klimawandels könnten explizit als Systemrisiko bei der makroprudenziellen Regulierung des Bankensektor berücksichtigt werden, infolge dessen Geschäftsbanken bei der Finanzierung von fossilen Energieträgern einen höheren Eigenkapitalbeitrag als Risikopuffer zu leisten hätten. Dies gilt ebenso für Anbieter von Lebensversicherungs- und Kapitalmarktprodukten der Altersvorsorge. Aber auch die EZB könnte beim Ankauf von Unternehmensanleihen im Rahmen ihres Quantitative Easings das Konzept der Nachhaltigkeit verfolgen.

Frage 7a) Bitte dokumentieren Sie die Position Ihrer Partei im Hinblick auf die Integration von ökologischen und sozialen Zielen sowie guter Unternehmensführung (ESG) in die Gesetzgebungsverfahren und Regulierung des Finanzsektors. Bitte listen Sie hier konkrete Maßnahmen auf, deren Verwirklichung Ihre Partei in dieser Sache anstrebt. Welche Maßnahmen planen Sie auf den Ebenen G20, EU und national zu deren Umsetzung und Kontrolle?

Frage 7b) Wie stehen Sie dazu, proaktiv Privatpersonen im Rahmen der Anleger-Informationspflicht auf die Möglichkeit einer sozialen bzw. ökologischen Geldanlage hinzuweisen?

Frage 7c) Wie stehen Sie zu der verbindlichen Integration von konkreten ESG-Aspekten bspw. in die Altersvorsorge, insbesondere bei staatlich geförderten Finanzprodukten (bspw. Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge)? Welche Mindestkriterien halten Sie auf welcher Basis für wichtig, und wer soll deren Einhaltung kontrollieren?

Frage 7d) Welche Maßnahmen planen Sie, um mehr Transparenz von Finanzinstitutionen einzufordern, insbesondere im Hinblick auf ESG-Berichterstattungspflichten, Engagementprozesse und eine damit verbundene Offenlegung von Finanzierungen und Investitionen (insbesondere bei Lebensversicherungen und Pensionskassen)?

Frage 7e) Wie stehen Sie zur gesetzlichen Regulierung von Investitionen in Unternehmungen, die von geltenden völkerrechtlichen Verträgen und internationalen Abkommen berührt bzw. erfasst werden (bspw. Verbot von Streumunition, ABC-Waffen, Kinderarbeit, ILO Kernarbeitsnormen, Pariser Klimaschutzabkommen)?

Frage 7f) Wie möchten Sie sicherstellen, dass die Ziele des Nationalen Aktionsplanes für Wirtschaft und Menschenrechte auch auf alle Finanztransaktionen (Finanzierungen, Investitionen) angewandt werden, insbesondere bei Instituten im öffentlichen Eigentum (hier: Landes- und Förderbanken)?

 

 

Antworten der Parteien:

(Reihenfolge nach Ergebniss der Bundestagswahl 2013)

 

Frage 7a) Bitte dokumentieren Sie die Position Ihrer Partei im Hinblick auf die Integration von ökologischen und sozialen Zielen sowie guter Unternehmensführung (ESG) in die Gesetzgebungsverfahren und Regulierung des Finanzsektors. Bitte listen Sie hier konkrete Maßnahmen auf, deren Verwirklichung Ihre Partei in dieser Sache anstrebt. Welche Maßnahmen planen Sie auf den Ebenen G20, EU und national zu deren Umsetzung und Kontrolle?


Mit dem Gesetz zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) wurde in dieser Legislaturperiode bereits ein Gesetz verabschiedet, welches mehr Transparenz von großen Unternehmen zu ökologischen und sozialen Faktoren zum Ziel hat. Große Unternehmen müssen künftig jährlich über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Es sind nicht nur finanzielle Kennziffern, die bei der Bewertung von Unternehmen eine Rolle spielen, sondern auch, wie mit Umwelt-, Sozial und Arbeitnehmerbelangen umgegangen wird. Mit den gesetzlichen Regelungen haben wir Transparenz und Vergleichbarkeit verbessert.

Damit wird das Gesetz zu mehr Nachhaltigkeit im Unternehmenshandeln beitragen. Von dieser verbesserten Transparenz und Vergleichbarkeit werden auch private Investoren profitieren. Darüber hinaus werden wir in den nächsten Jahren europäische Initiativen wie die Capital Markets Union (CMU) oder die Direktiven zu Institutions for Occupational Retirement Provision (IORPs) und zu Shareholder Rights (SRD) umzusetzen haben. Solche Initiativen, die einen Beitrag zu mehr Stabilität und Transparenz auf den Finanzmärkten leisten, begrüßen wir ebenso wie eine Verbesserung der Finanzierungsquellen für kleine und mittlere Unternehmen. Die europäischen Vorgaben wollen wir grundsätzlich 1-zu-1 in nationales Recht umsetzen, um europaweit einheitliche Regeln sicherzustellen und Wettbewerbsnachteile für unsere Unternehmen zu verhindern.


Ethische Kriterien spielen bei Geldanlagen für immer mehr Bürgerinnen und Bürger eine große Rolle. Es ist das Ziel der SPD, ökologische, soziale und Menschenrechtsaspekte bei Investmententscheidungen zu stärken. Deshalb soll z.B. bei den staatlich geförderten Riester-Produkten künftig transparent in den Informationsblättern ausgewiesen werden, inwieweit diese ethischen Kriterien entsprechen.

 

 


Für öffentliche Unternehmen wie die Deutsche Bahn wollen wir die Gemeinwohlbilanzierung einführen. Und alle größeren privaten Unternehmen sollen in ihrem Jahresabschluss zukünftig über Nachhaltigkeitsindikatoren wie CO2-Emissionen berichten. Die von CDU/CDU und SPD im CSR-Umsetzungsgesetz verankerten Ausnahmen für nicht-börsennotierte Großunternehmen sowie für viele Banken und Versicherer wollen wir abschaffen. Beispielsweise muss deutlich werden, welche Maßnahmen Unternehmen planen, die zur Minimierung der Klimarisiken im Rahmen einer umfänglichen Dekarbonisierungsstrategie beitragen. Hierfür wollen wir die Empfehlungen des  Finanzstabilitätsrats (taskforce on climate-relatedfinancialexposures) in verbindliche Berichtsstandards überführen.


Wie bereits ausgeführt, sehen wir unsere Aufgabe vornehmlich darin, die Finanzmärkte und insbesondere das Volumen von komplexen Finanzinstrumente deutlich zu schrumpfen und weniger darin, die heutige Vielzahl der Finanzinstrumente ökologisch nachhaltiger zu organisieren. Unser angedachter Finanz-TÜV muss bei seiner Zulassungsprüfung natürlich auch soziale und ökologische Folgen von Finanzinstrumenten berücksichtigen. Es ist sicher wünschenswert, bei heutigen Anlageentscheidungen die sozialen und ökologischen Folgen besser abschätzen zu können und dazu die Anlageprodukte gesetzgeberisch klaren Maßstäben von Nachhaltigkeit zu unterwerfen.


Die Fragen 7a), 7b), 7c), 7d), 7e) und 7f) werden im Zusammenhang beantwortet.

Wettbewerb fordert moderne Unternehmensführung. Diese ist geprägt von Partnerschaft und Interessenausgleich im Betrieb, sorgt für Ansporn und Leistung, Teamgeist und Teamarbeit. Nur daraus eröffnen sich Spielräume, im Wettbewerb vorne zu stehen. Share-holder-value Verhalten ist nur ein Ziel unternehmerischer Tätigkeit. Die einseitige Verfolgung dieses Ziels führte längerfristig nicht zum Erfolg. Die Wertigkeit eines Unternehmens richtet sich nicht nur nach seinem Anlagekapital, entscheidend sind in der Wissensgesellschaft das Humankapital, nämlich die Mitarbeiter und deren KnowHow. Unternehmensführung in der Sozialen Marktwirtschaft steht im krassen Gegensatz zum sozialistischen Zerrbild des gewinnsüchtigen, rücksichtslosen, von sozialer Kälte geprägten Kapitalisten. Ein solches Unternehmermodell hätte im Wettbewerb keine Chance.

Das Angebot an Finanzprodukten ist vielfältig und schließt bereits heute zahlreiche Produkte ein, die auch ökologische und soziale Ziele in ihre Geschäftsmodelle integrieren. Damit besteht für Kleinanleger und Investoren die Wahl etwa in so genannte nachhaltige Fonds zu investieren. Darüber hinaus sehen wir Freie Demokraten die Primärmaßnahmen (Verbot von Streumunition, Kinderarbeit, Pariser Klimaschutzabkommen etc.) als wirksamere Maßnahmen an, um die in den Fragen genannten, ungewünschten Missstände zu korrigieren.


Keine explizite Beschlusslage.

 

 


 

 

Frage 7b) Wie stehen Sie dazu, proaktiv Privatpersonen im Rahmen der Anleger-Informationspflicht auf die Möglichkeit einer sozialen bzw. ökologischen Geldanlage hinzuweisen?


Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) konsultiert gerade im Rahmen der Finalisierung der Umsetzung der Europäischen Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (MiFID II) die neuen Vorgaben für die Anlageberatung. Entscheidend bei der Anlageberatung ist, dass die Anlageempfehlung für den Kunden geeignet ist. Die Geeignetheit orientiert sich an den Bedürfnissen und Kenntnissen des Kunden. Sind für den Kunden nachhaltige Aspekte von Belang, so sind diese auch im Rahmen der Anlageberatung zu berücksichtigen.

 


In der ab 2018 eingeführten Geeignetheitsprüfung bei der Anlageberatung besteht für Banken die Möglichkeit, auf soziale und ökologische Aspekte der Geldanlage hinzuweisen. Die SPD würde es begrüßen, wenn die Banken von dieser Möglichkeit Gebrauch machten.

 

 

 


CDU/CSU und SPD haben Anfang 2017 die vorvertragliche Informationspflicht bezüglich ökologischer, sozialer oder ethischer Belange bei Produkten der staatlich geförderten Altersvorsorge abgeschafft. Wir wollen, dass alle Produktinformationsblätter Auskunft über die Berücksichtigung dieser Belange geben und dass Kundinnen und Kunden im Beratungsgespräch verpflichtend gefragt werden, ob sie Nachhaltigkeitskriterien in ihrer Anlage berücksichtigen wollen.

 


DIE LINKE würde eine solche Informationspflicht begrüßen.

 

 

 

 


Siehe 7a)

 

 


Keine explizite Beschlusslage.

 

 


 

 

Frage 7c) Wie stehen Sie zu der verbindlichen Integration von konkreten ESG-Aspekten bspw. in die Altersvorsorge, insbesondere bei staatlich geförderten Finanzprodukten (bspw. Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge)? Welche Mindestkriterien halten Sie auf welcher Basis für wichtig, und wer soll deren Einhaltung kontrollieren?


Die Anlegerinnen und Anleger werden schon heute in die Lage versetzt, bei ihrer Anlageentscheidung Kriterien der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Im Rahmen der Informationspflicht müssen Anbieter eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags schriftlich darüber informieren, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden.

 

 


Siehe 7a)

 

 

 

 


Wir wollen die Konsistenz der Kapitalanlage der öffentlichen Hand, etwa beim Versorgungsfonds für Bundesbeamte, mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sicherstellen. Hierfür soll Nachhaltigkeit neben Liquidität, Stabilität und Rendite als gleichberechtigtes Anlagekriterium eingeführt werden. Für Produkte der staatlich geförderten Altersvorsorge wollen wir auf Basis der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einen verbindlichen Mindeststandard festlegen und dessen Einhaltung durch die Finanzaufsicht überwachen lassen.


Die LINKE würde die verbindliche Integration von ESG-Aspekten begrüßen, sieht darin aber nur ein Instrument von mehreren. Es braucht klare gesetzliche Regelungen zum Umwelt- und Klimaschutz, die bestimmte Technologien durch gesetzliche Vorgaben verbieten (z.B. Produktion und Export von Produkten der „grünen Gentechnik“, der Atomenergie u.a.) und so Investitionen in diese Bereiche stoppt. Das ist letztlich konsequenter und wirksamer als im Nachhinein vermeintlich gute/richtige Anlagekriterien für öffentliche und private Anleger zu schaffen, um gesellschaftlich ungewollte Entwicklungen einhegen zu wollen. Soweit es verbindliche, qualitative Anlagekriterien über die bestehenden Regularien bei der Altersvorsorge hinaus geben sollte, könnte diese z.B. durch die BaFin überwacht werden.

Generell setzten wir jedoch einen völlig anderen Schwerpunkt: Wir wollen eindeutig die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Denn sie ist jenseits von Finanzkrisen sicherer, besser und kosteneffizienter als jede kapitalgedeckte Altersvorsorge. Sie sollte deshalb so reformiert werden, dass sie den Lebensstandard sichert und Altersarmut vermeidet. Die massive Subvention der privaten Altersvorsorge durch öffentliche Mittel (für Riester-/Rürup Produkte und betriebliche Altersvorsorge) sind ökonomisch und sozial in hohem Maß ineffizient. Sie lösen auch nicht die Probleme der Alterssicherung für die Mehrheit – im Gegenteil. An den grundsätzlich makroökonomischen wie sozialpolitischen und strukturellen finanzmarktrelevanten Effekten ändern noch so verbindliche Vorgaben der Finanzanlage nichts.


Siehe 7a)

 

 


Keine explizite Beschlusslage.

 

 


 

 

Frage 7d) Welche Maßnahmen planen Sie, um mehr Transparenz von Finanzinstitutionen einzufordern, insbesondere im Hinblick auf ESG-Berichterstattungspflichten, Engagementprozesse und eine damit verbundene Offenlegung von Finanzierungen und Investitionen (insbesondere bei Lebensversicherungen und Pensionskassen)?


Wie in der Antwort zur Frage 7a) bereits ausgeführt, wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) in dieser Legislaturperiode bereits ein Gesetz verabschiedet, welches zu mehr Transparenz beitragen wird. Vor weiteren Schritten sollte zunächst evaluiert werden, wie die neuen Regelungen wirken.

 

 


Das in 2017 verabschiedete CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist auch von den großen börsennotierten Unternehmen der Finanzbranche konsequent anzuwenden. Somit wird die Berichterstattung künftig zu mehr Informationen für Dritte führen, aber auch zu Anreizen für die Finanzunternehmen, sich noch mehr als bisher mit Fragen der Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Zur Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards ist es zudem von zentraler Bedeutung, dass die Finanzunternehmen über eine entsprechende Eigenkapitalausstattung verfügen.

 


Große Kreditinstitute, Versicherer und Pensionskassen wollen wir zu Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Kapitalanlage und Kreditvergabe verpflichten. Insbesondere sollen sie ihre finanzielle Risikosituation gegen <2-Grad-Szenarien prüfen und in aussagekräftigen Kennzahlen regelmäßig berichten, beispielsweise durch die Anwendung von internen CO2-Preisen.

 


In der kommenden Wahlperiode wollen wir als Bundestagsfraktion verstärkt bei bundeseigenen Finanzunternehmen auf mehr Transparenz hinsichtlich solcher Finanzierungen drängen.

 

 

 

 


Siehe 7a)

 

 


Keine explizite Beschlusslage.

 

 


 

 

Frage 7e) Wie stehen Sie zur gesetzlichen Regulierung von Investitionen in Unternehmungen, die von geltenden völkerrechtlichen Verträgen und internationalen Abkommen berührt bzw. erfasst werden (bspw. Verbot von Streumunition, ABC-Waffen, Kinderarbeit, ILO Kernarbeitsnormen, Pariser Klimaschutzabkommen)?


Mit den in §§ 18a und 20a des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen normierten Verboten wurden die im Übereinkommen über Streumunition („Oslo-Abkommen“) übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen vollständig in nationales Recht umgesetzt. Danach sind die Entwicklung, Herstellung und Ausfuhr von Streumunition sowie das Fördern dieser Aktivitäten verboten. Ein darüberhinausgehendes, ausdrückliches Verbot von Finanzinvestitionen ist durch das Abkommen nicht gefordert. Wir begrüßen aber ausdrücklich die Anstrengungen der Finanzbranche zur Einführung von Selbstverpflichtungen für ethisch nachhaltige Geldanlagen. Entsprechende firmeninterne Leitlinien sind angemessene Mittel zur Unterstützung der globalen Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition.


Hierzu gibt es noch keine abgeschlossene fachliche Stellungnahme.

 

 

 

 


Je nach Bereich wollen wir Investitionen durch Verbote, Gebote und Transparenzstandards erschweren und zugunsten nachhaltiger Investitionen verlagern. 

In besonders kritischen Bereich, z.B. bei Streumunition und Anti-Personenminen, wollen wir klare Investitionsverbote. Dieses soll direkte wie indirekte Investitionen sowie jede Form der Finanzierung umfassen, um Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen, und sich auf alle Investitionen in Unternehmen weltweit beziehen. 

Für öffentliche Investitionen und auch öffentlich garantierte oder geförderte Investitionen muss sichergestellt werden, dass sie wesentliche internationale Standards einhalten. Hierzu gehören bspw. international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die ILO-Kernarbeitsnormen, die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen sowie die Umsetzung der freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern


DIE LINKE lehnt jegliche Form von Investitionen und Kapitalanlage im Rüstungsbereich ab. Für öffentlichen Gelder (etwa der Vorsorgewerke etc.) sind alle anderen Investitionen und Anlageformen nicht geeignet, bei denen geltende völkerrechtliche Bestimmungen breit ausgelegt bzw. umgangen sowie progressiven sozialen und ökonomischen Zielen unterminiert werden.

 

 


Siehe 7a)

 

 


Keine explizite Beschlusslage.

 

 


 

 

Frage 7f) Wie möchten Sie sicherstellen, dass die Ziele des Nationalen Aktionsplanes für Wirtschaft und Menschenrechte auch auf alle Finanztransaktionen (Finanzierungen, Investitionen) angewandt werden, insbesondere bei Instituten im öffentlichen Eigentum (hier: Landes- und Förderbanken)?


Die Anlage der Mittel – insbesondere von Sondervermögen des Bundes – erfolgt auf Grundlage der Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite. Die aktuellen Diskussionen rund um das Thema „Nachhaltiges Investment“ sowie die diesbezügliche Entwicklung auf den Finanzmärkten begleiten wir aufmerksam.

Wir begrüßen daher, dass sich der zuständige Anlageausschuss des Bundes mit dem Thema befasst und eine Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Anlagerichtlinien eingerichtet hat, die sich unter anderem mit dem Thema „Nachhaltige Geldanlage“ beschäftigt. Derzeit werden – unter Berücksichtigung der Leitlinien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – sowohl Möglichkeiten und Schwierigkeiten eines neuen Anlagekriteriums für Nachhaltigkeit als auch Risiken und Chancen umfassend erarbeitet und bewertet.


Institutionen unter staatlicher Kontrolle wie die Landes- oder Förderbanken unterliegen nach den VN-Leitprinzipien einer besonderen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Diese gilt es auch im Rahmen von Finanztransaktionen konsequent einzuhalten.

 

 

 


Durch den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sollen die UN Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte in nationales Recht umgesetzt werden. Der am 22. Dezember 2016 verabschiedete NAP der Bundesregierung setzt aus unserer Sicht diese allerdings nur ungenügend um. Besonders die Staatenpflichten zum Schutz der Menschenrechte und die Beschwerdemöglichkeiten zur Abhilfe von Menschenrechtsverstößen werden nicht ausreichend berücksichtigt. Insgesamt wird bei der Unternehmensverantwortung zur Achtung der Menschenrechte auf rein freiwillige Maßnahmen gesetzt. 

Der NAP muss grundlegend überarbeitet werden. Es braucht gesetzlich verankerte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen und umfassende Transparenz. Zudem muss den Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen Zugang zu zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten gesichert werden. Die verantwortlichen Unternehmen müssen wirksam sanktioniert werden. Dieser überarbeitet NAP würde dann auch für Finanzinstitute und Investoren und deren Geschäfte gelten. Von öffentlichen Instituten und Anlagevehikeln erwarten wir grundsätzlich, dass sie die Konsistenz ihrer Geschäftstätigkeit und Investitionsstrategien mit den beschlossenen nationalen Zielen, z.B. des NAP oder der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, sicherstellen und wollen dies auch entsprechend gesetzlich verankern.


Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte wurde im Dezember 2016 verabschiedet. DIE LINKE wird sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die dort festgehaltenen Ziele und Kriterien tatsächlich umgesetzt und ihre Umsetzung überwacht werden.

 

 


Siehe 7a)

 

 


Keine explizite Beschlusslage.

 

 


 

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