Viele Bartersysteme zielen darauf ab ihren Teilnehmern die Möglichkeit zu bieten, sich gegenseitig Waren und Dienstleistungen anzubieten und zu erwerben, ohne dabei herkömmliches Geld als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Tausch wird innerhalb des Netzwerkes in einer internen Einheit verrechnet, auf die sich die Teilnehmer geeinigt haben. Bei professionellen und kommerziellen Tauschgeschäften zwischen Unternehmen spricht man von Barter- oder Kompensationsgeschäften.

Sowohl Schulden als auch Guthaben im Barter- und Kompensationsgeschäft sind üblicherweise zinsfrei. Es können jedoch Mitgliedsbeiträge, Vermittlungsprovisionen, Werbungs- und Transaktionsgebühren anfallen (in Nationalwährung und/oder Verrechnungseinheiten). Bei einem Zahlungsausfall oder Regelverstoß kann die Betreibergesellschaft die Mitgliedschaft kündigen und eine Begleichung des offenen Kontensaldos und ggf. entstandener Schäden in der Nationalwährung verlangen.

Diese Praxis ermöglicht Unternehmen Geschäfte mit Kunden und Zulieferern innerhalb des Barter-Netzwerks auch ohne Vorhaltung von Bargeldreserven. Das schont die Liquidität und kann vor allem in konjunkturschwachen Zeiten hilfreich sein. Viele Barterclub-Mitglieder nutzen die Plattform zudem als sekundären Markt, um unterausgelastetes Produktionspotenzial oder überflüssige Lagerbestände mit einem Preisabschlag zu verwerten, ohne dass sie damit den auf dem „ersten Markt“ veranschlagten Standardpreis gefährden. Nicht zuletzt ist auch die Gewinnung von neuen Kunden und Lieferanten für viele Unternehmen ein wichtiges Argument.

Die globale Barter-Industrie setzt nach Aussage der International Reciprocal Trade Organisation (IRTA) jedes Jahr Milliarden um. In Deutschland ist die Bekanntheit von Bartersystemen noch relativ gering, auch wenn während der Finanzkrise das Interesse daran offenbar zugenommen hat. Laut eigenen Angaben ist in Deutschland die DKG (Deutsche Kompensationsgesellschaft mbH) die führende B2B (Business to Business) Plattform für Bartergeschäfte. Diese ist wie viele andere Bartergesellschaften international vernetzt, so dass Teilnehmer mit Hilfe dieser Plattformen lokale, nationale und internationale Mitglieder-Märkte erschließen können. In Österreich sind die abc markets oder die GIT Trading aktiv.

Einkünfte aus Bartergeschäften werden wie Euroeinnahmen versteuert. Insoweit der Betreiber keinen Umtausch von Bartereinheiten gegen Nationalwährung anbietet, sind diese Währungen von Finanzaufsichtsauflagen befreit. Entscheidend ist dabei auch, dass innerhalb von Bartersystem nur zwischen den Mitgliedern verrechnet („kompensiert“) wird, aber keine Transaktionen von Bar- oder Giralgeld stattfinden. Zum anderen bietet die Betreibergesellschaft eines Barterclubs ihren Mitgliedern selbst weder Kredite noch Anlagemöglichkeiten und betreibt daher rechtlich gesehen kein Kredit- und Einlagengeschäft, das den Geschäftsbanken vorbehalten ist. Sie stellt nur den technisch-organisatorischen Rahmen und das Regelwerk zur Verfügung, mit dem sich die Mitglieder gegenseitig Überziehungsrahmen auf ihren Konten einräumen können.

Der Schweizer WIR-Franken (CHW) ist aus diesem Grund definitionsgemäß keine Barter-Währung, wie oft fälschlich dargestellt, sondern eine von der genossenschaftlichen WIR-Bank als Unternehmerkredit emittierte Privatwährung.

Mehr zur Funktionsweise der WIR Bank hier.

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