Fragen an die Parteien:

Selbst konservative Ökonomen schätzen, dass die Finanzwirtschaft mindestens 10 mal so groß geworden ist wie die Realwirtschaft. Damit bekommen Banken, Zentralbanken und Ratingagenturen eine immense Macht auch über Regierungen, Politiker und Staaten, vor allem durch die Staatsdefizite.

Frage 1a) Was tut Ihre Partei um die diese Abhängigkeit der Politik vom Banken- und Finanzsystem zu verringern?

Auch nach der Finanzkrise besteht unverändert das Problem des Systemrisikos und des „Domino-Effekts“ nationaler und globaler Banken. Dies dokumentiert allein die Größe der 13 EU-Banken, welche als global systemrelevant eingestuft wurden (G-SIBs): Die Bilanzsummen der 13 EU G-SIBs betragen 110% des BIPs der 28 EU-Staaten. Um die mit der Größe verbundenen Risiken einzugrenzen, müssen die Eigenkapitalanforderungen für Banken schrittweise erhöht werden. Sowohl die USA als auch die Schweiz fordern von ihren Banken eine Leverage-Ratio von 5%, während die EU weiterhin nur 3% vorschreibt.

Frage 1b) Dokumentieren Sie die Position Ihrer Partei zum Thema Eigenkapitalanforderungen der Banken. Unterstützen Sie den Vorschlag der Erhöhung der Leverage-Ratio auf 5%?

Um die Realwirtschaft, den Staat und die Bürger vor der Insolvenz von Großbanken abzuschirmen, ist eine organisatorische Trennung von Investmentbanken und von Geschäftsbanken ebenso notwendig wie der Erhalt des dreigliedrigen Banksystems in Deutschland.

Frage 1c) Dokumentieren Sie die Position Ihrer Partei zur Trennung von Investment- und Geschäftsbanken.

Frage 1d) Was tun Sie um das dreigliedrige Bankensystem in Deutschland zu schützen und kleinere Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu stärken? Gehen Sie hier bspw. auf den hohen Regulierungsaufwand von kleinen Banken im Vergleich zu Großbanken ein.

 

 

Antworten der Parteien:

(Reihenfolge nach Ergebniss der Bundestagswahl 2013)

 

Frage 1a) Was tut Ihre Partei um die diese Abhängigkeit der Politik vom Banken- und Finanzsystem zu verringern?


Mit über 60 internationalen, europäischen und nationalen Regulierungsvorhaben haben wir unseren Beitrag dazu geleistet, das verlorengegangene Vertrauen und die Finanzmarktstabilität wiederherzustellen. Vieles haben wir reguliert: z. B. höhere Eigenkapitalanforderungen für Banken und Versicherer, eine Haftungskaskade bei Bankeninsolvenzen, strengere Regeln für Ratingagenturen, bessere Aufsicht. Auch die Regeln für Investmentfonds wurden durch die AIFM-Richtlinie grundlegend geändert. Einige Themen sind aber noch auf unserer Agenda: Die regulatorische Behandlung von sog. Schattenbanken (also solchen Akteuren auf den Finanzmärkten, die bankähnliche Geschäftemachen, ohne Banken zu sein), die Frage der Eigenkapitalgewichtung von Staatsanleihen sowie die Fortentwicklung der Europäischen Aufsichtsbehörden sind hier nur drei Themen, die ich exemplarisch nennen möchte. Da die Regulierung der Finanzmärkte vor allem zielgerichtet sein und jederzeit die Wechselwirkungen zwischen den Maßnahmen berücksichtigen muss, ist jetzt zugleich auch Zeit für eine Evaluierung der bereits umgesetzten Maßnahmen. Dies gilt umso mehr, als das deutsche Bankensystemvon vielen Besonderheiten geprägt ist.


Wenn eine Bank in Schieflage gerät, sollen vorrangig ihre Anteileigentümer und deren vermögende Gläubiger haften (Bail-In-Prinzip). Durch die Umsetzung und konsequente Anwendung des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus werden die Steuerzahler geschützt, wenn eine Bank in Schieflage gerät.

 

 

 


Das Grundproblem, dass der Finanzmarkt selbst nach dem Ausbruch der Finanzkrise weiter schneller gewachsen ist als die Realwirtschaft, wollen wir durch eine zweifache Strategie überwinden: 

Erstens wollen wir härtere Regeln am Finanzmarkt: Die „too-big-to-fail“-Problematik wollen wir durch eine Reihe von Maßnahmen beenden. Hierzu gehören u.a. höhere Eigenkapitalvorschriften, ein echtes Trennbanksystem, eine strikte Einhaltung der Regeln des europäischen Abwicklungsmechanismus und der BRRD sowie eine bessere Aufstellung der Finanzaufsichtsbehörden. Mit einer europäischen Ratingagentur sorgen wir für mehr Wettbewerb in dem oligopolistischen Markt und für mehr Vielfalt hinsichtlich der angewandten Methoden und Ratingurteile. Auch Lebensversicherungen brauchen mehr echtes Eigenkapital. Die Regulierung von Schattenbanken wie etwa Geldmarktfonds muss verschärft werden. Den Vertrieb intransparenter Finanzprodukte wollen wir unterbinden. Durch eine Neuordnung des Finanzvertriebs wollen wir erreichen, dass provisionsorientierte Fehlberatung nicht mehr wie bisher zu Milliardenschäden für die Verbraucher führt.

Zweitens gilt es die Realwirtschaft zu stärken durch mehr reale Investitionen sowohl der öffentlichen Hand als auch des privaten Sektors. Dazu sehen wir zum einen ein europäisches Investitionsprogramm vor, finanziert durch Einnahmen aus einer verbesserten Bekämpfung der Steuervermeidung in Europa. Zum anderen planen wir eine deutliche Stärkung der seit Jahren zu geringen Investitionen in Deutschland wie z.B. 10 Milliarden über fünf Jahre für die Sanierung von Schulen. 

Genauso wichtig ist es aber den eklatanten Einfluss der Branchen auf Regulierer und Aufsicht zurückzudrängen und ein Gegengewicht zur starken Lobby der Finanzbranche in der Politik zu schaffen. Hierzu brauchen wir eine Beschränkung von Parteispenden an politische Parteien auf natürliche Personen sowie schärfere Regeln beim Parteiensponsoring, z.B. Höchstgrenzen, Veröffentlichungspflichten und eine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Um mehr Transparenz herzustellen, brauchen wir einen gesetzlichen Fußabdruck, der die Übernahme von Lobbypositionen bei Gesetzentwürfen sichtbar macht. Regulierungsbehörden müssen sich fernhalten von Brancheninitiativen und stets ihre Aufgabe als Sachwalter der Bürgerinnen und Bürger im Blick behalten. Wir wollen – wie in den USA – halbjährliche öffentliche Anhörungen der Spitzen der Regulierungsbehörden im Finanzausschuss des Bundestages. Wir brauchen die nötige Expertise in den Ministerien und in der Aufsicht. Finanzmarktrelevante Gesetze dürfen nicht mehr von Anwaltskanzleien geschrieben werden. Externen Sachverstand einzuholen ist sinnvoll; die vollständige Übernahme von Gesetzgebungsvorschlägen privater Ratgeber birgt aber die Gefahr von Einflussnahme.

Auch nach der Finanzkrise besteht unverändert das Problem des Systemrisikos und des „Domino-Effekts“ nationaler und globaler Banken. Dies dokumentiert allein die Größe der 13 EU-Banken, welche als global systemrelevant eingestuft wurden (G-SIBs): Die Bilanzsummen der 13 EU G-SIBs betragen 110% des BIPs der 28 EU-Staaten. Um die mit der Größe verbundenen Risiken einzugrenzen, müssen die Eigenkapitalanforderungen für Banken schrittweise erhöht werden. Sowohl die USA als auch die Schweiz fordern von ihren Banken eine Leverage-Ratio von 5%, während die EU weiterhin nur 3% vorschreibt. 


DIE LINKE weist seit jeher auf genau dieses Missverhältnis zwischen Finanz- und Realwirtschaft und die demokratiegefährdende Machtposition der (Groß)Unternehmen gerade der Finanz- aber auch der Realwirtschaft hin. In unserer Arbeit als linke Oppositionspartei nutzen wir die uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen und außerparlamentarischen Mittel, um Alternativen zum heutigen Finanzkapitalismus (mit) zu entwickeln und entsprechende Forderungen in die Debatte einzubringen und zu stärken. Dabei suchen wir auch die Kooperation mit außerparlamentarischen Akteuren (z.B. mit der Kampagne Steuer gegen Armut für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer, das Netzwerk für Steuergerechtigkeit für die Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung, Attac, die Blockupy-Bewegung u.a.).

 


Die Fragen 1a) und 1d) werden im Zusammenhang beantwortet. Siehe unten.

 

 

 


Wir teilen die Bedenken lhrer NGO-Gruppe bzgl. der too-big-to-fail-Problematik sogenannter ,,systemrelevanter“ Banken. Ganz generell sollte es in einem offiziell marktwirtschaftlichen System keine Marktteilnehmer geben, die so groß sind, dass sie buchstäblich ,,koste es was es wolle“ von den Bürgern und mit Steuergeldern gerettet werden müssen.

 


 

 

Frage 1b) Dokumentieren Sie die Position Ihrer Partei zum Thema Eigenkapitalanforderungen der Banken. Unterstützen Sie den Vorschlag der Erhöhung der Leverage-Ratio auf 5%?


Die Eigenkapitalanforderungen wurden schrittweise erhöht und das Bankensystem damit insgesamt stabiler gemacht. Über die Auswirkungen der 2015 eingeführten Leverage-Ratio wird in Basel und in Brüssel noch diskutiert. Dies ist auch Ausdruck der Komplexität dieser Regulierung. In der Abwägung ist unter anderem wichtig, darauf zu achten, dass die notwendige Kreditvergabe von Banken nicht derart erschwert wird, dass es zu Problemen bei der Finanzierung unserer mittelständischen Unternehmen kommt. Bei der Umsetzung der Basler Eigenkapitalvorschriften in europäisches Recht wollen wir auch, dass eine proportionale Regulierung ermöglicht wird, die der Finanzstabilität, der Finanzierung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Realwirtschaft und insbesondere des Mittelstandes, sowie der Struktur und den bewährten Besonderheiten der deutschen Kreditwirtschaft angemessen ist. Dabei fordern wir die Europäische Kommission auf, stärker zu differenzieren, für welche Instituteaufgrund ihrer Größe, Komplexität und ihres Geschäftsmodells eine volle Implementierung der Regulierungsvorschriften anzustreben ist. Wir wollen, dass die Regulierung eine Differenzierung zwischen den Banken dergestalt berücksichtigt, dass kleinere, nicht international tätige Banken wegen ihrer verminderten systemischen Risikoanfälligkeit und Komplexität von sie belastenden Regeln ausgeschlossen oder zumindest in nur geringerem Maße betroffen werden („Small Banking Box“).


Die SPD unterstützt die internationalen und europäischen Bestrebungen, eine klare und angemessene Verschuldungsquote für Banken einzuführen. Wir unterstützen auch die internationalen Bestrebungen zur angemessenen Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen von Banken.

 

 

 


Ja, wir unterstützen diesen Vorschlag, wollen aber noch darüber hinausgehen. Wenn eine Bank in Schieflage gerät, dann dürfen nicht länger die SteuerzahlerInnen die Last tragen. Wir wollen eine einfache, aber harte Eigenkapitalquote, die Banken verpflichtet, ihre Geschäfte mit mehr Eigenkapital zu finanzieren. Diese soll schrittweise angehoben werden und mittelfristig 10 Prozent des gesamten Geschäftsvolumens umfassen. So können sie für ihre Risiken besser selbst einstehen.

Um die Realwirtschaft, den Staat und die Bürger vor der Insolvenz von Großbanken abzuschirmen, ist eine organisatorische Trennung von Investmentbanken und von Geschäftsbanken ebenso notwendig wie der Erhalt des dreigliedrigen Banksystems in Deutschland.


Grundsätzlich teilen wir die Einschätzung, dass die Eigenkapitaldecke der Banken deutlich gestärkt werden muss, damit in Zukunft höhere Verluste ohne Schieflage bewältigt werden können. Wir sehen die Hauptaufgabe aber darin, für ein Ende der potentiell besonders verlustträchtigen Finanzgeschäfte zu sorgen (d.h. insbesondere das Kapitalmarktgeschäft).

 

 

 


Über die Baseler Eigenkapitalvorschriften ist es den Banken zunehmend gelungen, ihre Eigenkapitalquoten – völlig legal – von der Einschätzung durch ihre eigenen professionellen Risikomodelle abhängig zu machen. Dies sorgte im Ergebnis für eine Aushöhlung der Risikovorsorge, gerade weil diese Modelle nur einzelwirtschaftliche Risiken, nicht aber die sehr viel größeren systemischen Risiken (etwa bei einem massiven Immobilienpreiseinbruch) berücksichtigen können. Generell gilt, dass die Risikomodelle für Aufsichtsgremien und Ratingagenturen zu sehr als Entscheidungsgrundlage dominierten und allgemeine Gesichtspunkte der kaufmännischen Vorsicht verdrängten.

Die Verschärfung der Bankenregulierung in den vergangenen Jahren war richtig. Künftige Änderungen müssen für die Beteiligten insgesamt auch wirtschaftlich darstellbar sein. Wir halten eine Eigenkapitalausstattung, die die Risiken des jeweiligen Geschäftsmodells adäquat abbildet, für sinnvoll. Pauschale Lösungen bergen hingegen die Gefahr, kleine und mittlere Institute übermäßig zu belasten.


Es gibt keine explizite Beschlusslage zu einer genauen Zielzahl bzgl. EK- und Leverage-Ratio der Banken. 5% EK ist aber tatsächlich auch die Minimal-Größenordnung, die in den Fachgremien der AfD gefordert wird.

 


 

 

Frage 1c) Dokumentieren Sie die Position Ihrer Partei zur Trennung von Investment- und Geschäftsbanken.


Die unionsgeführte Koalition hat bereits 2013 ein nationales Trennbankengesetz eingeführt. Dafür wurden wir von den deutschen Banken stark kritisiert, da die Einführung im Vorgriff auf eine europäische Regulierung erfolgte und dies ein Wettbewerbsnachteil für deutschen Banken war. Trotzdem sind wir diesen Weg gegangen, um die Einlagen der Kunden besser vor dem Investmentgeschäft der Banken zu schützen.

Der Regulierungsansatz der Europäischen Kommission, die sog. Trennbankenverordnung, befindet sich derzeit noch in den Beratungen(„Trilogverfahren“). Je nach Ergebnis dieses Verfahrens werden wir das nationale Trennbankengesetz ggf. noch einmal anpassen.


Die SPD setzt sich für eine klare Trennung von Investment- und Geschäftsbanking ein. Damit werden hochriskante Spekulationen und die von ihnen ausgehende Gefahr für die Stabilität von Geschäftsbanken eingedämmt.

 

 

 


Zu große Banken sind eine Gefahr für die Realwirtschaft, da wir sie nicht ohne Schaden für alle abwickeln können. Deshalb brauchen wir eine stärkere Fusionskontrolle, die auch das sogenannte „Toobigtofail“-Kriterium berücksichtigt. Für Banken, die bereits zu groß sind, wollen wir ein Trennbankensystem einführen, so dass das Einlagengeschäft vom krisenanfälligen Handelsgeschäft getrennt wird. Insbesondere muss auch das sogenannte „Market Making“ dem Handelsgeschäft zugeordnet werden. Als Ultima Ratio muss für solche Banken auch eine Entflechtung möglich sein.


Eine Trennung zwischen Retail- und Investmentbanking ist notwendig, aber keineswegs hinreichend. Wir streben eine Aufsplittung dieser beiden Geschäftsfelder an, um dann das Investmentbanking und Kapitalmarktgeschäft massiv einzuschrumpfen bzw. auszutrocknen.

 

 

 


Unter Regierungsbeteiligung der Freien Demokraten wurde in der 17. Legislaturperiode des deutschen Bundestages geregelt, dass Risiken aus dem Investmentbanking nicht mit Spareinlagen finanziert werden dürfen. Die stockenden Verhandlungen auf EU-Ebene zeigen, dass es keine einfachen Lösungen zur Bankenstrukturreform gibt.

 


Die AfD sympathisiert mit der Glass-Steagall Gesetzgebung, auch wenn es noch keinen expliziten Beschluss dazu gibt. Wir befürworten damit die Trennung von lnvestment- und Geschäftsbanken. Wir sehen darin aber nur EINEN Baustein zur Verbesserung der Lage. Das gesamte höchst gehebelte System der Symbiose von Zentral- und Investment- und Geschäftsbanken zur Schöpfung von Kreditgeld faktisch aus dem Nichts ist das grundlegendere Problem unseres definitiv nicht ,,nachhaltig“ konstruierten Welt-Finanzsystems.


 

 

Frage 1d) Was tun Sie um das dreigliedrige Bankensystem in Deutschland zu schützen und kleinere Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu stärken? Gehen Sie hier bspw. auf den hohen Regulierungsaufwand von kleinen Banken im Vergleich zu Großbanken ein.


Wie bereits in der Antwort zur Frage 1b) ausgeführt, werden wir uns dafür einsetzen, dass die Regulierung eine Differenzierung zwischen den Banken dergestalt berücksichtigt, dass kleinere, nicht international tätige Banken wegen ihrer verminderten systemischen Risikoanfälligkeit und Komplexität von sie belastenden Regeln ausgeschlossen oder zumindest in nur geringerem Maße betroffen werden. Ein Bespiel hierfür ist, dass wir uns erfolgreich für ein differenziertes System bei der Bankenabgabe eingesetzt haben, in dem kleinere, nicht international tätige Banken deutlich weniger bezahlen als große, systemrelevante Banken.

 


Regional tätige Finanzinstitute wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Förderbanken sind wichtige Finanzpartner vieler Menschen und Unternehmen in unserem Land. Die SPD sieht diese als wichtige Säule für die Stabilität im Finanzsystem und kämpft daher für ihren Erhalt. Wir werden bei der Regulierung danach unterscheiden, ob es sich um Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Förderbanken bzw. kleine und mittlere Privatbanken handelt oder um systemrelevante Großbanken.

 


Kleine und mittelgroße lokale private und genossenschaftlich organisierte Banken und Sparkassen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. In der Krise haben sie sich als verlässlicher Partner der Unternehmen gezeigt und diese weiter zuverlässig mit Krediten versorgt. Sie haben so einen erheblichen Anteil zur Stabilisierung während der Krise beigetragen. Seit der Krise wurden mehrere zehntausend Seiten an Regulierung verfasst und verabschiedet. Das Problem mit diesem hochkomplexen Regelwerk ist: Es löst die Probleme, die uns in die letzte Krise geführt haben nicht. Es schafft einen Wettbewerbsvorteil für Großbanken und es schwächt die Teile des Finanzsystems, die während der letzten Krise gut funktioniert haben, indem es sie in Bürokratie ersticken lässt. Denn Regeln die für international tätige große Institute gedacht sind, sind für eine mittelgroße Bank, deren Kernaktivität das originäre Einlagen- und Kreditgeschäft ist, schlicht ungeeignet und oftmals überflüssig.

Unsere Regulierungsvorschläge zielen darauf ab, die Schieflage in der Regulierung, die großen Banken gegenüber kleinen Instituten einen Vorteil verschafft, anzugehen. Hierfür brauchen wir einfache, aber harte Regeln, damit große, kleine und mittlere Banken miteinander im fairen Wettbewerb stehen und sich ergänzen können. Dafür müssen die unfairen Wettbewerbsvorteile der Großbanken, die durch implizite Staatsgarantien entstanden sind, beendet werden. Großbanken müssen schrumpfen und in manchen Fällen entflochten werden. 

Wir wollen kleine, regional tätige Banken bei der Regulierung entlasten. Sie sollen keine Privilegien erhalten, aber eben passgenaue Regulierungsvorgaben, die sich nicht an den komplexen Risikomodellen großer Banken orientieren, sondern dem traditionellen Kredit- und Einlagengeschäft kleiner Institute entsprechen. Hierdurch können diese Institute von wesentlichen bürokratischen und administrativen Lasten befreit werden. Aber nicht nur die Regeln, auch die Aufsichtspraxis muss reformiert werden. Heute wenden die Aufsichtsbehörden viel mehr Zeit für kleine als für große Banken auf. Sie sollten den Prüfungsaufwand unbedingt stärker den Risiken für das Finanzsystem angleichen. Die intensive Prüfung der vielen kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist auch deshalb unverständlich, weil jedes einzelne Institut intensiv von der jeweiligen Institutssicherung überwacht wird. 


Wir streben nicht den Erhalt des dreisäuligen Bankensystems in Deutschland an, sondern wollen vielmehr eine Konsolidierung auf die öffentlich-rechtliche und auf die genossenschaftliche Säule. Kern muss die kostengünstige Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen mit Zahlungsdienstleistungen, die Bereitstellung sicherer und verständlicher Ersparnisbildungsmöglichkeiten und die Finanzierung öffentlicher und privater Investitionen sein. In Kombination mit der vorhergehenden Frage bedeutet das dann auch, dass sich die Landesbanken drastisch aus dem Kapitalmarktgeschäft zurückziehen müssen und auf die Funktion einer Über-regionalen Sparkasse begrenzen sollen, um im Bedarfsfall Großprojekte zu finanzieren und überregionale/internationale Finanzdienstleistungen anzubieten, die die Kapazitäten einer lokalen Sparkasse überschreiten. Eine genauere Darstellung unserer Vorstellungen für die Neuordnung des Bankensektors und der Fragen nach seiner demokratischen Kontrolle durch die Gesellschaft haben wir in einem Papier „Den Bankensektor neu ordnen und mit der Vergesellschaftung beginnen“ (https://www.axel-troost.de/kontext/controllers/document.php/1314.5/1/ddd.pdf) zusammengestellt.

 


Wir Freie Demokraten setzen uns für eine strikte Umsetzung des europäischen Bankenabwicklungsmechanismus ein, denn nur durch eine strikte Umsetzung gewinnt der europäische Bankenabwicklungsmechanismus an Glaubwürdigkeit und sendet das notwendige Signal an Banken und ihre Gläubiger, dass sie nicht ständig auf Staatskosten gerettet werden. Wir wollen, dass beim europäischen Bankenabwicklungsmechanismus die sogenannten „Bail-in“-Regeln und die damit vorgesehene Haftungsreihenfolge konsequent angewandt werden. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall zunächst die Aktionäre und Gläubiger einer Bank in Haftung genommen werden. Erst dann können Mittel des gemeinsamen Abwicklungsfonds herangezogen werden, in den die europäischen Banken einzahlen. Staatliche Rekapitalisierung darf es allenfalls nur in absoluten Ausnahmefällen und als fiskalisch neutrale Kredite geben, wenn die bisherigen Mittel nicht ausreichen und die Finanzstabilität gefährdet ist.

Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung im europäischen Raum lehnen wir ab. Wir Freie Demokraten wollen eine differenzierte Bankenregulierung, bei der kleine und mittlere Kreditinstitute entlastet werden. Die Regulierung ist in den vergangenen Jahren verschärft worden. Das ist im Grundsatz richtig, trifft aber unverhältnismäßig hart kleine und mittlere Institute, von denen jedoch weniger Risiken ausgehen als von großen Kreditinstituten.


Die AfD spricht sich in ihren Programmen für geringere Bürokratie insbesondere auch derBankenbranche aus. Wir schützen kleine Sparkassen und Genossenschaftsbanken, indem wir uns vehement für den Erhalt nationaler Sicherungssysteme – also gegen EUROPAISCHE Einlagensicherungen oder gar gegen die ,,Bankenunion“ aussprechen, die nur die Tendenz zu weiteren Großbanken und,,systemrelevanten, unsterblichen“ Banken weiterbefördert.


 

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